Rechtsprechung
   AG Köln, 25.06.2018 - 581 Ds 160/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,34098
AG Köln, 25.06.2018 - 581 Ds 160/18 (https://dejure.org/2018,34098)
AG Köln, Entscheidung vom 25.06.2018 - 581 Ds 160/18 (https://dejure.org/2018,34098)
AG Köln, Entscheidung vom 25. Juni 2018 - 581 Ds 160/18 (https://dejure.org/2018,34098)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,34098) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • AG Köln, 09.11.2018 - 581 Ls 255/18

    Gewerbsmäßige Veräußerung von Dopingmitteln durch Vergabe ohne ärztliche Atteste

    Von der Einbeziehung der Geldstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Köln vom 15.06.2018 (581 Ds 160/18) wird zur besseren Einwirkung auf die Angeklagte abgesehen.

    Nachdem sie am 15.06.2018 wegen unerlaubter Abgabe von Arzneimitteln in 39 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 65,- Euro rechtskräftig verurteilt worden war (Verfahren 581 Ds 160/18) ordnete die Stadt N. unter dem 13.08.2018 die Schließung der Apotheke und das Ruhen der Approbation an, wobei jeweils die sofortige Vollziehung angeordnet wurde.

  • VG Köln, 20.09.2018 - 7 L 1896/18
    Die Annahme eines fortbestehenden Gefährdungsrisikos stützt sich weiter auf das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts Köln vom 15.06.2018 (581 Ds 160/18), mit dem die Antragstellerin wegen unerlaubter Abgabe von Arzneimitteln in 39 Fällen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt worden ist.
  • VG Köln, 20.09.2018 - 7 L 1895/18
    Die Antragstellerin ist durch das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts Köln vom 15.06.2018 - 581 Ds 160/18 116 Js 3/18 - wegen der unerlaubten Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in 39 Fällen und damit wegen eines Verstoßes gegen §§ 96 Abs. 1 Nr. 13, 48 Abs. 1 Nr. 1 AMG zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu 65,- Euro verurteilt worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht