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AG Köln, 26.10.2016 - 119 C 264/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 26.10.2016 - 119 C 264/16
- LG Köln, 04.01.2018 - 1 S 261/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 11.08.2000 - 19 U 14/00
Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs durch Einsatz körperlicher Gewalt - hier: …
Auszug aus AG Köln, 26.10.2016 - 119 C 264/16
Der Beklagte war auch nicht zwingend darauf beschränkt, es bei einem Faustschlag zu belassen, da er - wie ausgeführt - nicht das Risiko einer ungenügenden Abwehrhandlung tragen musste (vgl. OLG Köln, Urteil vom 11. August 2000 - 19 U 14/00 - Juris Rn. 2).
- LG Köln, 04.01.2018 - 1 S 261/16
Schmerzensgeld bei zwei Schlägen in das Gesicht und Notwehrsituation
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 26.10.2016 - 119 C 264/16 - teilweise aufgehoben und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt neu gefasst:.Das Amtsgericht Köln hat mit Urteil vom 26.10.2016 - 119 C 264/16 - die Klage abgewiesen.
Im Berufungsverfahren beantragt der Kläger, den Beklagten unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Köln vom 26.10.2016 - 119 C 264/16 - zu verurteilen, an den Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.06.2016 zu zahlen.