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   AG Köln, 28.05.2020 - 271 C 186/19   

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AG Köln, 28.05.2020 - 271 C 186/19 (https://dejure.org/2020,16536)
AG Köln, Entscheidung vom 28.05.2020 - 271 C 186/19 (https://dejure.org/2020,16536)
AG Köln, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - 271 C 186/19 (https://dejure.org/2020,16536)
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  • BGH, 01.06.2017 - VII ZR 95/16

    Aufklärungspflicht des Kfz-Sachverständigen gegenüber dem Geschädigten eines

    Auszug aus AG Köln, 28.05.2020 - 271 C 186/19
    Es ist nämlich davon auszugehen, dass der Sachverständige nach 88 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB seinen Auftraggeber darüber informieren muss, dass sein Honorar ggf. über den üblichen Abrechnungssätzen liegt und daher möglicherweise nicht in vollem Umfang von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet wird (BGH, Urteil vom 01.06.2017, VII ZR 95/16).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Köln, 28.05.2020 - 271 C 186/19
    Diese Kosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, "soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH, NJW 2007, 1450; VersR 2005, 380; NJW-RR 1989, 953).
  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus AG Köln, 28.05.2020 - 271 C 186/19
    Denn bei den Aufwendungen für Fahrten mit dem Auto, für Fotos, Kopien und Druck handelt es sich - auch wenn sie im Rahmen "eines Geschäftsbetriebs anfallen - um Kosten des täglichen Lebens, mit denen ein Erwachsener "üblicherweise im Alltag konfrontiert sei und deren Höhe er typischerweise auch ohne besondere Sachkunde abschätzen kann (BGH, Urteil vom 26.04.2016, VI ZR 50/15).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Köln, 28.05.2020 - 271 C 186/19
    Diese Kosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, "soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH, NJW 2007, 1450; VersR 2005, 380; NJW-RR 1989, 953).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Köln, 28.05.2020 - 271 C 186/19
    dabei Listen oder Tabellen bei der Schadensschätzung Verwendung finden (BGH, Urteil vom 11.03.2008, VI ZR 164/07).
  • BGH, 13.01.2009 - VI ZR 205/08

    Einbeziehung von Angeboten zur Schadensschätzung durch den vom Geschädigten

    Auszug aus AG Köln, 28.05.2020 - 271 C 186/19
    auch zugunsten der Hafipfichtvereicherung bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.2009, VI ZR 205/08).
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