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   AG Köln, 29.02.2016 - 142 C 360/14   

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https://dejure.org/2016,8096
AG Köln, 29.02.2016 - 142 C 360/14 (https://dejure.org/2016,8096)
AG Köln, Entscheidung vom 29.02.2016 - 142 C 360/14 (https://dejure.org/2016,8096)
AG Köln, Entscheidung vom 29. Februar 2016 - 142 C 360/14 (https://dejure.org/2016,8096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der einseitigen ortsüblichen Einfriedung trotz Verlangens des Nachbarn nach gemeinsamer Errichtung der Einfriedung; Beseitigung eines Zaunes, eines Schuppens und eines Baumes i.R.d. Nachbarschaftsrechts

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Beseitigung einer zulässigen ortsüblichen Einfriedung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Beseitigung einer zulässigen ortsüblichen Einfriedung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.01.2014 - V ZR 292/12

    Nachbarschutz in Nordrhein-Westfalen: Anspruch auf Beseitigung einer

    Auszug aus AG Köln, 29.02.2016 - 142 C 360/14
    Diese Vorschrift greift allerdings nur ein, wenn einer der Nachbarn vom anderen die Einfriedigung nach § 32 NachbGNW verlangt (BGH, Urteil vom 23.11.2012 - V ZR 292/12 zitiert nach BeckRS 2014, 04356, BGH NJW-RR 1997, 17 ff) Ohne Verlangen besteht die Beschränkung auf ortsübliche Einfriedigungen nicht und verbleibt es bei dem aus seinem Eigentumsrecht nach § 903 BGB abgeleiteten Recht des Eigentümers sein Grundstück nach eigenem Ermessen einzufriedigen.

    Da es weiter für die Anwendbarkeit der §§ 32 ff NachbGNW alleine auf das Stellen eines Einfriedigungsverlangens ankommt, ist unabhängig davon ob die Einfriedigung vor oder nach dem Verlangen errichtet wurde zu prüfen, ob eine angesichts eines solchen Verlangens bereits vorhandene oder danach errichtete Einfriedigung ortsüblich ist (BGH Urteil vom 23.11.2012 a.a.O; BGH NJW 1992, 2569 (2570)).

  • BGH, 22.05.1992 - V ZR 93/91

    Nachbarrecht: Grenzmauer - Ortsüblichkeit - Beeinträchtigung -

    Auszug aus AG Köln, 29.02.2016 - 142 C 360/14
    Da es weiter für die Anwendbarkeit der §§ 32 ff NachbGNW alleine auf das Stellen eines Einfriedigungsverlangens ankommt, ist unabhängig davon ob die Einfriedigung vor oder nach dem Verlangen errichtet wurde zu prüfen, ob eine angesichts eines solchen Verlangens bereits vorhandene oder danach errichtete Einfriedigung ortsüblich ist (BGH Urteil vom 23.11.2012 a.a.O; BGH NJW 1992, 2569 (2570)).
  • OLG Frankfurt, 19.08.1996 - 20 W 174/96

    Bewilligung einer Auflassungsvormerkung durch Erbengemeinschaft

    Auszug aus AG Köln, 29.02.2016 - 142 C 360/14
    Diese Vorschrift greift allerdings nur ein, wenn einer der Nachbarn vom anderen die Einfriedigung nach § 32 NachbGNW verlangt (BGH, Urteil vom 23.11.2012 - V ZR 292/12 zitiert nach BeckRS 2014, 04356, BGH NJW-RR 1997, 17 ff) Ohne Verlangen besteht die Beschränkung auf ortsübliche Einfriedigungen nicht und verbleibt es bei dem aus seinem Eigentumsrecht nach § 903 BGB abgeleiteten Recht des Eigentümers sein Grundstück nach eigenem Ermessen einzufriedigen.
  • BGH, 23.11.1984 - V ZR 176/83

    Schutz des Erscheinungsbildes einer Grenzeinrichtung

    Auszug aus AG Köln, 29.02.2016 - 142 C 360/14
    Auf die von dem Beklagten herangezogene Entscheidung BGH NJW 1985, 1458 kommt es daher nicht an, da diese Entscheidung sich mit der Veränderung einer Grenzeinrichtung befasste, die hier nicht vorliegt und auch zuvor unstreitig nicht bestand.
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 229/14

    Verschattung eines Grundstücks durch Bäume des Nachbarn

    Auszug aus AG Köln, 29.02.2016 - 142 C 360/14
    Ein Beseitigungsanspruch gegen den Nachbarn wegen Einwirkungen auf sein Grundstück durch die Nutzung des Grundstückes setzt voraus, dass die Nutzung gegen Rechtsnormen verstösst (BGH, NJW-RR 2015, 1425 ff.).
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