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   AG Köln, 29.05.2002 - 141 C 17/02   

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https://dejure.org/2002,11258
AG Köln, 29.05.2002 - 141 C 17/02 (https://dejure.org/2002,11258)
AG Köln, Entscheidung vom 29.05.2002 - 141 C 17/02 (https://dejure.org/2002,11258)
AG Köln, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - 141 C 17/02 (https://dejure.org/2002,11258)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1030
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Karlsruhe, 14.10.2005 - 9 S 177/05

    Mietrecht - Geschäftsgebühr für Kündigung wird bei nachfolgendem Rechtsstreit

    Die anwaltliche Prüfung und Fertigung der Kündigung eines Wohnraumverhältnisses wegen Zahlungsverzuges in zwei aufeinanderfolgenden Monaten (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit. a) BGB) ist aber sowohl rechtlich wie auch tatsächlich einfachster Natur, was eine Bestimmung des Gebührensatzes mit der Mindestgebühr rechtfertigt (vgl. Herrlein/Kandelhard - Schneider, Mietrecht, 2.A., § 542, Rn 34 a.E., derselbe MDR 2002, 1030, 1032 sowie GeroId/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller Rabe - Madert, a,a,0., Rn 184, wonach auch die Anfertigung einfacher Urkunden wie Bürgschaftserklärungen, Schuldanerkenntnissen und Abtretungserklärungen regelmäßig mit einem Gebührensatz von 0, 5 ausreichend vergütet ist).

    der Anwaltsgebühren einer vorgerichtlichen Kündigung eines Mietverhältnisses zugrunde zu legenden Gegenstandswertes ist umstritten und obergerichtlich noch nicht geklärt (vgl, einerseits AG Köln MDR 2002, 1030 m.w.N., Hansens ZAP Fach 24, Seite 550 f. und Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe - Madert, a.a.O., § 23, Rn 29, andererseits Schneider MDR 2004, 178, Monschau AGS 2003, 194, 195 sowie Enders JurBüro 1998, 1, 2 f.).

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2009 - 24 U 57/09

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit

    Entscheidend sei, ob der Rechtsanwalt mit der Geltendmachung eines Anspruchs beauftragt wird (Schneider/Wolf/E.Schneider, AnwK-RVG aaO. § 23 Rn. 29; N. Schneider MDR 2002, 1030 und 2004, 178).

    Demgegenüber vertritt die überwiegende Auffassung zur Kündigung eines Mietvertrages die Ansicht, dass Kündigung und nachfolgender Räumungsprozess identische Gegenstände beträfen (OLG Frankfurt, AGS 2005, 390 zu § 118 BRAGO; AG Köln MDR 2002, 1030, noch zu § 16 Abs. 2 GKG a.F.; Gerold/Schmidt/Madert RVG, 18. Aufl. § 23 Rn. 17; Riedel/Sußbauer/Fraunholz RVG 9. Aufl., § 23 Rn. 9; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort "Mietstreitigkeiten/ Kündigung"; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 23 RVG Rn. 8).

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2005 - 24 U 66/04

    Rechtsanwaltsvergütung - Wert der außergerichtlichen Beratungs- und

    Sinn der Regelung des § 8 Abs. 1 S. 2 BRAGO ist es nach ganz herrschender Meinung, die gesamte außergerichtliche Tätigkeit und die gerichtliche Tätigkeit mit Blick auf § 118 Abs. 2 BRAGO (Anrechnung der Geschäftsgebühr gemäß § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO auf die Prozessgebühr gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO) gebührenrechtlich zu vereinheitlichen (BAG aaO, LAG Stuttgart AGS 2000, 94; LAG Düsseldorf MDR 2001, 598; AG Köln MDR 2002, 1030 = KostRspr § 8 BRAGO Nr. 119 m. abl.
  • LG Zweibrücken, 13.02.2007 - 3 S 144/06

    Mietrecht; Rechtsanwaltsvergütung: Gegenstandswert einer außergerichtlichen

    Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass es nicht stimmig wäre, wenn man dem Ausspruch der Kündigung einen höheren Gegenstandswert zugrunde legen würde als dem nachfolgenden Räumungsverfahren (vgl. AG Köln in MDR 2002, 1030, zitiert nach juris).
  • AG Königstein/Taunus, 01.03.2004 - 21 C 1669/03

    Erstattung von Kosten für die Inanspruchnahme eines Prozessbevollmächtigten für

    Zwar handelt es sich bei der Kündigung und der Räumungsklage um zwei verschiedene Angelegenheiten im Sinne von § 13 Abs. 2 BRAGO (LG Köln, MDR 2000, S. 730 [LG Köln 04.11.1998 - 20 O 343/98] ; Enders in: JurBüro 1998 S. 528, 529; Madert in: Gerold/Schmidt, BRAGO, 15. Aufl., § 13 BRAGO Rz. 5; Schneider, MDR 2002, S. 1030, 1031), allerdings ist die Gebühr gem. § 118 Abs. 2 BRAGO auf die im Rahmen des Räumungsrechtsstreits entstehende Prozessgebühr anzurechnen.
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