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   AG Köln, 29.08.2016 - 142 C 625/14   

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https://dejure.org/2016,42861
AG Köln, 29.08.2016 - 142 C 625/14 (https://dejure.org/2016,42861)
AG Köln, Entscheidung vom 29.08.2016 - 142 C 625/14 (https://dejure.org/2016,42861)
AG Köln, Entscheidung vom 29. August 2016 - 142 C 625/14 (https://dejure.org/2016,42861)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stornierung einer Reise wegen höherer Gewalt im Falle einer Gefahr terroristischer Anschläge in Kenia; Berechnung des Entschädigungsanspruchs des Reiseveranstalters bei der Buchung einer "dynamic packaging"-Reise

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Stornierung wegen höherer Gewalt bei Gefahr terroristischer Anschläge

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Stornierung wegen höherer Gewalt bei Gefahr terroristischer Anschläge in Kenia

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung eines Reisevertrags bei flächeneckenden bürgerkriegsähnlichen Zuständen im Urlaubsland in Bezug auf Reisende oder touristische Einrichtungen - Terroristische Einzelakte gehören zum allgemeinen Lebensrisiko und begründen kein Kündigungsrecht

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Frankfurt/Main, 22.05.2003 - 24 S 239/02

    Rücktritt von New York-Reise nach dem 11. September 2001 wegen höherer Gewalt;

    Auszug aus AG Köln, 29.08.2016 - 142 C 625/14
    Eine Kündigung wegen terroristischer Gewaltakte als höhere Gewalt setzt allerdings flächendeckende bürgerkriegsähnliche Zustände mit Bezug auf Reisende oder touristische Einrichtungen voraus (LG Frankfurt, NJW 2003, 2618; Staudinger/Staudinger, BGB § 651 j, Rn. 20 m.w.N.).

    Soweit die Klägerin auf die Entscheidung des LG Frankfurt, NJW 2003, 2618 verweist, rechtfertigt dies keine abweichendes Beurteilung; das LG Frankfurt hat die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA als höhere Gewalt eingestuft, weil es diesen in Hinblick auf das Ausmass auch in Hinblick auf die politische Reaktion der USA und der Nato einen Ausnahmecharakter beimass.

  • BGH, 15.10.2002 - X ZR 147/01

    Hinweispflicht auf drohenden Hurrikan bei einer Flugpauschalreise

    Auszug aus AG Köln, 29.08.2016 - 142 C 625/14
    Entsprechend der Rechtsprechung des BGH genügt es nach Auffassung des Gerichtes in den Fällen politischer Unruhen, wenn eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 1 : 4 (BGH, NJW 2002, 3700 - Hurrikan) für eine Gefährdung vorliegt.
  • AG Hamburg, 01.10.2012 - 17a C 331/11
    Auszug aus AG Köln, 29.08.2016 - 142 C 625/14
    Flächendeckende Unruhen wurden von den Gerichten allerdings zum Beispiel bei den Unruhen in Jugoslawien oder dem arabischen Frühling in Ägypten (AG Hamburg, RRa 2013, 122) angenommen.
  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 172/86

    Darlegungs- und Beweislast des Reiseveranstalters gegenüber Inanspruchnahme durch

    Auszug aus AG Köln, 29.08.2016 - 142 C 625/14
    (BGH, Urteil vom 12. März 1987, VII ZR 172/86 , BGHZ 100, 185-190).
  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 85/12

    Zur Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von

    Auszug aus AG Köln, 29.08.2016 - 142 C 625/14
    Kauft der Reiseveranstalter Reiseleistungen bei einem anderen Veranstalter ein und unterliegt er dabei selbst Stornoklauseln, deren Wirksamkeit, da sie zwischen Kaufleuten vereinbart wurden, einer weniger strengen Überprüfung unterliegt, als die zum Teil nach jüngerer Rechtsprechung unwirksamen Stornoklauseln im Verhältnis Reisender und Reiseveranstalter (BGH, Urteil vom 09.12.2014 - X ZR 85/12 - zitiert nach juris), so muss sich der Reisende diese Aufwendungen des Reiseveranstalters entgegenhalten lassen, selbst wenn die gleiche Klausel im Verhältnis zwischen Reisenden und Veranstalter unwirksam wäre.
  • LG Amberg, 11.03.2004 - 12 S 470/03

    Höhere Gewalt / Erhebliche Gefährdung / Terroranschlag

    Auszug aus AG Köln, 29.08.2016 - 142 C 625/14
    Vielmehr sind sie Teil des von jedermann zu tragenden allgemeinen Lebensrisikos, welches sich ebenso in vielen anderen Ländern, auch in Deutschland, realisieren kann (LG Amberg, NJW-RR 2004, 1140; Tempel, NJW 1998, 1827, 1828).
  • AG Neuwied, 16.05.2002 - 20 C 415/02

    Keine höhere Gewalt bei USA-Reise im Februar 2002

    Auszug aus AG Köln, 29.08.2016 - 142 C 625/14
    Allerdings ist auch diese Einschätzung für die Klage nach den Anschlägen nicht unumstritten geblieben (AG Neuwied, RRa 2002, 231).
  • LG Düsseldorf, 18.01.2021 - 22 S 124/20
    Soweit das Amtsgericht Köln für den Fall, dass ein Reiseveranstalter Reiseleistungen bei einem anderen Veranstalter einkauft und dabei selbst einer im unternehmerischen Verkehr wirksamen Stornoklausel unterliegt, sich der Reisende diese Aufwendungen des Reiseveranstalters von eindeutigen Umgehungsfällen abgesehen grundsätzlich entgegenhalten lassen müsse, selbst wenn die gleiche Klausel im Verhältnis zwischen Reisenden und Veranstalter unwirksam wäre (vgl. AG Köln, Urteil vom 29.08.2016 - 142 C 625/14, BeckRS 2016, 20345), kann dem in dieser Allgemeinheit nicht gefolgt werden.
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