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   AG Köln, 30.11.2015 - 142 C 314/15   

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AG Köln, 30.11.2015 - 142 C 314/15 (https://dejure.org/2015,40366)
AG Köln, Entscheidung vom 30.11.2015 - 142 C 314/15 (https://dejure.org/2015,40366)
AG Köln, Entscheidung vom 30. November 2015 - 142 C 314/15 (https://dejure.org/2015,40366)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wissenszurechnung von Vollziehungsbeamten bei der Vermutung der Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz i.R.d. Insolvenzanfechtung; Beitreibung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung durch das Hauptzollamt

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wissenszurechnung von Vollziehungsbeamten bei Vermutung der Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wissenszurechnung von Vollziehungsbeamten bei Vermutung der Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.05.2015 - IX ZR 95/14

    Insolvenzanfechtung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Indizwirkung

    Auszug aus AG Köln, 30.11.2015 - 142 C 314/15
    Der Benachteiligungsvorsatz ist nach ständiger Rechtsprechung gegeben, wenn der Schuldner bei Vornahme der Rechtshandlung die Benachteiligung der Gläubiger im Allgemeinen als Erfolg seiner Rechtshandlung gewollt oder als mutmaßliche Folge - sei es auch als unvermeidliche Nebenfolge eines an sich erstrebten anderen Vorteils - erkannt und gebilligt hat (BGH, NJW 2015, 2113, 2114).

    Zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit ist die Aufstellung einer Liquiditätsbilanz aber entbehrlich, wenn eine Zahlungseinstellung gem. § 17 Abs. 2 InsO die gesetzliche Vermutung der Zahlungsunfähigkeit begründet (BGH, NJW 2015, 2113, 2114 m.w.N.).

    Eine Zahlungseinstellung kann aus einzelnen, aber auch aus einer Gesamtschau mehrerer darauf hindeutender, in der Rechtsprechung entwickelter Beweisanzeichen gefolgert werden (BGH, NJW 2015, 2113, 2114).

    Ein weiteres Indiz hat sich in der schleppenden bzw. ausbleibenden Zahlung von Steuerschulden verwirklicht (vgl. BGH, NJW 2015, 2113, 2114 m.w.N.).

    Weil diese Forderungen in der Regel wegen der drohenden Strafbarkeit gem. § 266a StGB bis zuletzt bedient werden, ist eine mehrmonatige, nicht notwendig sechsmonatige, ebenso wie eine fortlaufend verzögerte Nichtabführung besonders geeignet, eine Zahlungseinstellung nahezulegen (BHG, NJW 2015, 2113, 2114, 2115 m.w.N.).

    Diese Indizien zusammenfassend ergibt sich ein Gesamtbild, nach dem die Schuldnerin einen Forderungsrückstand vor sich hergeschoben und ständig am Rande des finanzwirtschaftlichen Abgrunds operiert hat (vgl. BGH, NJW 2015, 2113, 2114).

    Ein solcher Anfechtungsgegner ist dann regelmäßig über den Benachteiligungsvorsatz im Bilde (BGH, NJW 2015, 2113, 2114 m.w.N.).

    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, nach der jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation sicherstellen muss, dass die ihr zugeleiteten rechtserheblichen Informationen von ihren Entscheidungsträgern zur Kenntnis genommen werden können und es deshalb so einrichten, dass ihre Repräsentanten, die dazu berufen sind, im Rechtsverkehr bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen, die erkennbar erheblichen Informationen an die entscheidenden Personen weiterleiten (vgl. BGH, NJW 2015, 2113, 2115 m.w.N.).

    Die vollstreckende Behörde tritt in die Gläubigerstellung der - auch körperschaftsfremden - Behörde ein, in deren Auftrag sie vollstreckt (vgl. BGH, NJW 2015, 2113, 2115 m.w.N.).

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 155/08

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Aufrechnung einer Behörde bei

    Auszug aus AG Köln, 30.11.2015 - 142 C 314/15
    Dass es auch bei dem Hauptzollämtern hinsichtlich des Wissens auf die Sachbearbeiter ankommt, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BGH, a.a.O., 399; NZI 2011, 684, 685 f. m.w.N.).

    Soweit es aber auf das Wissen des jeweils zuständigen Bediensteten ankommt (BGH, NZI 2011, 684, 685 f. m.w.N), darf sich die ersuchte Behörde nach Sinn und Zweck der Wissenszurechnung nicht gerade vor den Kenntnissen desjenigen Beamten verschließen, der die ihr übertragene Zwangsvollstreckung durchführt und in unmittelbaren Kontakt mit dem Schuldner tritt.

  • BGH, 06.12.2012 - IX ZR 3/12

    Insolvenzanfechtung: Beweislast des Gläubigers/Anfechtungsgegners für den

    Auszug aus AG Köln, 30.11.2015 - 142 C 314/15
    Zahlungseinstellung ist dasjenige nach außen hervortretende Verhalten des Schuldners, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (BGH, NJW 2013, 940, 941).

    Auch deshalb liegt die Annahme einer Zahlungseinstellung nahe (vgl. BGH NJW 2013, 940, 943; Müko-Eilenberger, § 17 InsO Rn. 30 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 16.01.2014 - IX ZR 31/12

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbares Unterlassen der Einrichtung eines neuen, freien

    Auszug aus AG Köln, 30.11.2015 - 142 C 314/15
    Eine Rechtshandlung im Sinne einer willensgeleiteten und verantwortungsgesteuerten Handlung des Schuldners liegt nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch bei Zahlungen vor, die unter dem Druck oder zur Abwendung der Zwangsvollstreckung, aber durch Mitwirkung des Schuldners erfolgen (BGH, NJW-RR 2014, 562, 563, Uhlenbruck-Hirte-Ede, § 133 Rn. 14, 19 jeweils m.w.N.), wenn nicht jede Möglichkeit des Schuldners zu einem selbstbestimmten Handeln ausgeschlossen war, weil er nur noch die Möglichkeit hatte, die geforderte Zahlung sofort zu leisten oder die Vollstreckung durch die bereits anwesende Vollstreckungsperson zu dulden (BGH, NJW 2013, 53, 54; Uhlenbruck-Hirte-Ede, § 133 Rn. 15 jeweils m.w.N.).

    Fördert der Schuldner hingegen aktiv eine Vollstreckungsmaßahme oder trägt er dazu bei, dass eine Situation entsteht, in der seine Leistung wegen des sonst erfolgenden Vollstreckungszugriffs als nicht selbstbestimmt zu werten ist, kann dies ebenfalls die Qualifizierung der Vermögensverlagerung als Rechtshandlung des Schuldners rechtfertigen (BGH, NJW-RR 2014, 562, 563).

  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus AG Köln, 30.11.2015 - 142 C 314/15
    Eine auf diese Weise einmal nach außen in Erscheinung getretene Zahlungseinstellung wirkt grundsätzlich fort (BGH, NJW 2002, 512, 514; Uhlenbruck-Mock, § 17 InsO Rn. 156 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des

    Auszug aus AG Köln, 30.11.2015 - 142 C 314/15
    Hiernach sind Prozesszinsen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu entrichten (BGH, NZI 2007, 230).
  • BGH, 29.03.2012 - IX ZR 26/10

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Abführung der Beiträge freiwillig

    Auszug aus AG Köln, 30.11.2015 - 142 C 314/15
    Der BGH hat indes in einem Beschluss vom 29.03.2012 (BGH Beschluss vom 29.03.2012 - IX ZR 26/10 zitiert nach juris) ausgeführt, dass die Frage, ob der Einzugsstelle bei der Beurteilung der subjektiven Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO Kenntnisse des Vollziehungsbeamten des Hauptzollamts entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen sind, ohne weiteres zu verneinen und keiner grundsätzlichen Klärung bedürften.
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 93/06

    Prüfung der Zahlungsunfähigkeit - Keine Berücksichtigung der von einem

    Auszug aus AG Köln, 30.11.2015 - 142 C 314/15
    Ein weiteres Indiz hat sich in den Erklärungen der Schuldnerin gegenüber den Vollziehungsbeamten O. und Q, gegenüber ihrem eigenen Steuerbüro sowie gegenüber der g. GmbH verwirklicht, wonach sie zu erkennen gab, dass sie zur Begleichung der fälligen Forderungen nicht in der Lage sei (vgl. Uhlenbruck-Mock, § 17 InsO Rn. 166; BGH, NZI 2008, 231 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06

    Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus AG Köln, 30.11.2015 - 142 C 314/15
    Kenntnis i.S.d. § 133 Abs. 1 S. 2 InsO ist etwa dann zu bejahen, wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners bei dem späteren Anfechtungsgegner über einen längeren Zeitraum in beträchtlichem Umfang nicht ausgeglichen wurden und dem Anfechtungsgegner nach den Umständen bewusst ist, dass es noch weitere Gläubiger mit ungedeckten Ansprüchen gibt (BGH, NZI 2009, 768, 769; Uhlenbruck-Ede/Hirte, § 133 InsO Rn. 70 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.03.2010 - IX ZR 57/09

    Insolvenzanfechtung: Nachträgliche Bestellung einer Sicherung für eine Forderung

    Auszug aus AG Köln, 30.11.2015 - 142 C 314/15
    In analoger Anwendung dieser auf den Gläubiger zielenden gesetzlichen Vermutung genügt es zur Annahme des Vorsatzes des Schuldners, wenn sich der Schuldner über seine drohende Zahlungsunfähigkeit bewusst ist (BGH, NZI 2010, 439, 441 m.w.N.; Müko-Kayser, § 133 InsO Rn. 26).
  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10

    Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung des Schuldners

  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 145/09

    Insolvenzanfechtung: Scheckübergabe an einen Vollziehungsbeamten der

  • BGH, 14.02.2013 - IX ZR 115/12

    Insolvenzanfechtung: Zurechnung des Wissens des Sachbearbeiters einer mit der

  • BGH, 16.04.2015 - IX ZR 6/14

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von drohender

  • LG Bonn, 07.12.2018 - 1 O 85/18

    Vorsatzanfechtung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher

    Gleiches gilt für entsprechende Angaben gegenüber der Obergerichtsvollzieherin, deren Kenntnisse sich die Beklagte im Übrigen auch nicht über § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsste (vgl. BGH NZI 2013, 398 Rd.6; BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - IX ZR 26/10 - juris; BGH NZI 2011, 685f. Rd.14ff.; LG Bonn, Urteil vom 21.07.2017 - 1 O 375/16; AG Köln, Urteil vom 30.11.2015 - 142 C 314/15 = BeckRS 2016, 02301; Gottwald/Huber, Insolvenzrechts-Handbuch, 5. Aufl. 2015, § 46 Rd.31 jeweils m.w.N.).
  • LG Bonn, 21.07.2017 - 1 O 375/16

    Vorsatzanfechtung; Stundung; Ordnungsgeld; Vollziehung

    In der zitierten Entscheidung vom 29.03.2012 hat der IX. Zivilsenat ausgeführt, dass die Frage, ob der Einzugsstelle - von Versicherungsbeiträgen - bei der Beurteilung der subjektiven Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO Kenntnisse des Vollziehungsbeamten des - für die Vollstreckung ersuchten - Hauptzollamtes entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen sind, ohne weiteres zu verneinen sei und keiner grundsätzlichen Klärung bedürfe (vgl. zuletzt AG Köln, Urteil vom 30.11.2015 - 142 C 314/15 = BeckRS 2016, 02301 m.w.N.).
  • LG Bonn, 28.07.2017 - 1 O 40/17

    Vorsatzanfechtung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher, Indiz

    Gleiches gilt für entsprechende Angaben gegenüber dem Zeugen H, dessen Kenntnisse sich die Beklagte im Übrigen auch nicht über § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsste (vgl. BGH NZI 2013, 398 Rd.6; BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - IX ZR 26/10 - juris; BGH NZI 2011, 685f. Rd.14ff.; LG Bonn, Urteil vom 21.07.2017 - 1 O 375/16; AG Köln, Urteil vom 30.11.2015 - 142 C 314/15 = BeckRS 2016, 02301; Gottwald/Huber, Insolvenzrechts-Handbuch, 5. Aufl. 2015, § 46 Rd.31 jeweils m.w.N.).
  • LG Bonn, 29.12.2017 - 1 O 274/17

    Vorsatzanfechtung, Ratenzahlungsvereinbarung, Zahlungsunfähigkeit

    Gleiches gilt für entsprechende Angaben gegenüber der Obergerichtsvollzieherin, deren Kenntnisse sich die Beklagte im Übrigen auch nicht über § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsste (vgl. BGH NZI 2013, 398 Rd.6; BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - IX ZR 26/10 - juris; BGH NZI 2011, 685f. Rd.14ff.; LG Bonn, Urteil vom 21.07.2017 - 1 O 375/16; AG Köln, Urteil vom 30.11.2015 - 142 C 314/15 = BeckRS 2016, 02301; Gottwald/Huber, Insolvenzrechts-Handbuch, 5. Aufl. 2015, § 46 Rd.31 jeweils m.w.N.).
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