Rechtsprechung
AG Köln, 31.05.2013 - 214 C 175/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,21842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anhörung des Betroffenen vor Räumung eines Objektes mit tatsächlicher Nutzung als Wohnraum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 31.05.2013 - 214 C 175/13
- LG Köln, 12.06.2013 - 1 T 147/13
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 12.06.2013 - 1 T 147/13
Räumungsverfügung: Nur anwendbar auf Wohnraummietverhältnisse!
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 31.05.2013 - 214 C 175/13 - (Bl. 24 d. A.) wird zurückgewiesen.Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 31.05.2013 - 214 C 175/13 - ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt, hat in der Sache jedoch keinen Erfolg.
Die Kammer teilt dabei nicht die Auffassung des Amtsgerichts in seinem Beschluss vom 31.05.2013 - 214 C 175/13 -, wonach es zur Klärung der Frage, ob § 940a Abs. 2 ZPO hier Anwendung finden kann, auf das tatsächliche (Wohnraum-)Mietverhältnis zwischen dem Verein und dem Antragsgegner ankommt.