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   AG Königs Wusterhausen, 15.12.2017 - 4 C 486/17 (2)   

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https://dejure.org/2017,58790
AG Königs Wusterhausen, 15.12.2017 - 4 C 486/17 (2) (https://dejure.org/2017,58790)
AG Königs Wusterhausen, Entscheidung vom 15.12.2017 - 4 C 486/17 (2) (https://dejure.org/2017,58790)
AG Königs Wusterhausen, Entscheidung vom 15. Dezember 2017 - 4 C 486/17 (2) (https://dejure.org/2017,58790)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.06.2014 - X ZR 104/13

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik und

    Auszug aus AG Königs Wusterhausen, 15.12.2017 - 4 C 486/17
    13 Zwar ist davon auszugehen dass ein Fluglotsenstreik, auch und soweit er nur angekündigt ist grundsätzlich einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 7 Abs. 3 der EG Verordnung 261/2004 darstellen kann (BGH Urteil vom 12.06.2014 - X ZR 104/13, Rn. 12 ff.-) in diesem Fall steht die Entscheidung ob und wann ein Flug zu annullieren ist im "vernünftigen" Ermessen der Beklagten als Luftverkehrsunternehmen (BGH Urteil vom 25.03.2010 Xa ZR 96/09).
  • BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09

    Zu Ansprüchen des Fluggastes bei wetterbedingter Annullierung

    Auszug aus AG Königs Wusterhausen, 15.12.2017 - 4 C 486/17
    13 Zwar ist davon auszugehen dass ein Fluglotsenstreik, auch und soweit er nur angekündigt ist grundsätzlich einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 7 Abs. 3 der EG Verordnung 261/2004 darstellen kann (BGH Urteil vom 12.06.2014 - X ZR 104/13, Rn. 12 ff.-) in diesem Fall steht die Entscheidung ob und wann ein Flug zu annullieren ist im "vernünftigen" Ermessen der Beklagten als Luftverkehrsunternehmen (BGH Urteil vom 25.03.2010 Xa ZR 96/09).
  • AG Hannover, 26.11.2014 - 506 C 3954/14

    Fluggastrechte - Flugannulierung wegen eines Fluglotsenstreiks und Umbuchung

    AG Königs Wusterhausen, Az.: 4 C 486/17 (2), Urteil vom 15.12.2017 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils 250, 00 EUR nebst Zinsen in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.10.2016 zu zahlen.
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