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AG Königs Wusterhausen, 23.10.2012 - 20 C 294/12 |
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AG Königs Wusterhausen, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - 20 C 294/12 (https://dejure.org/2012,53185)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz nach Verkehrsunfall bei Zusammenstoß beim Linksabbiegen auf ein Grundstück
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 04.06.1987 - 12 U 4540/86
Unklare Verkehrslage im Sinne von StVO § 5 Abs 3 Nr 1
Auszug aus AG Königs Wusterhausen, 23.10.2012 - 20 C 294/12
Sie ist auch dann gegeben, wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was Vorausfahrende sogleich tun werden (KG NJW-RR 1987, 1251).Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, dass derjenige, der gegen die besonderen, ihm nach § 9 StVO obliegenden Sorgfaltspflichten verstößt, indem er verkehrswidrig nach links abbiegt und dabei mit einem ihn ordnungsgemäß überholenden Kraftfahrzeug zusammenstößt, für den entstandenen Schaden grundsätzlich allein haftet, ohne dass dem Überholenden die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs angerechnet wird (vgl. auch KG NJW-RR 1987, 1251).
- KG, 04.03.1993 - 12 U 1788/92
Haftungsverteilung bei Kollision beim Überholen im Kreuzungsbereich
Auszug aus AG Königs Wusterhausen, 23.10.2012 - 20 C 294/12
Dies ist dann der Fall, wenn bei einem vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungszeiger betätigt wird und dies der nachfolgende Verkehrsteilnehmer erkennen konnte (KG NZV 1993, 272) und dem überholenden Fahrzeugführer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war (KG VM 1990, 91; 1995, 38).