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AG Königswinter, 25.04.2014 - 12 C 65/13 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entstehen einer schuldrechtlichen Sonderverbindung mit meiner E-Mail
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.12.2005 - III ZR 191/03
Gerichtsstand für eine Klage aus einer Gewinnzusage
Auszug aus AG Königswinter, 25.04.2014 - 12 C 65/13
Die Klage ist zulässig, insbesondere ist das Amtsgericht Königswinter international gem. Art. 15 Abs. 1 lit c), 16 Abs. 1 EuGVVO und örtlich gem. § 29 ZPO für die Klage eines in dessen Gerichtsbezirk wohnhaften Verbrauchers aus einer an diesen gesandten Gewinnzusage zuständig (vgl. hierzu ausführlich AG Mannheim, Urteil vom 30.08.2013, Az. 9 C 119/13, unveröffentlicht aber parteibekannt;… ebenso Palandt/ Sprau , 73. Aufl., § 661a BGB, Rn. 1; zum alten Recht BGH NJW 2006, 230).Bei den rechtsmissbräuchlichen Gewinnzusagen, welche Leitbild des § 661 a BGB sind, ist dies schon nicht der Fall, weil der Absender eine Verpflichtung auf Hingabe des Gewinns gerade nicht möchte (BGH NJW 2006, 230, Rn. 26).