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   AG Kaiserslautern, 10.10.2015 - 12 C 693/15   

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AG Kaiserslautern, 10.10.2015 - 12 C 693/15 (https://dejure.org/2015,41964)
AG Kaiserslautern, Entscheidung vom 10.10.2015 - 12 C 693/15 (https://dejure.org/2015,41964)
AG Kaiserslautern, Entscheidung vom 10. Oktober 2015 - 12 C 693/15 (https://dejure.org/2015,41964)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Kaiserslautern verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlicher, an Erfüllungs Statt abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 10.10.2015 - 12 C 693/15 - .

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 10.10.2015 - 12 C 693/15
    Der Geschädigte ist nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann (BGH, Urteil v. 11.02.2014 - VI ZR 225/13, Rn. 7, m.w.N., zit. nach juris).

    Das Gebot zu wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung verlangt vom Geschädigten gerade nicht, zu Gunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (BGH, Urteil v. 11.02.2014, aaO.).

    Anderes gilt, wenn sich aus den getroffenen Vereinbarungen Umstände ergeben, die der Rechnung die indizielle Bedeutung für die Erforderlichkeit der Aufwendungen nehmen (BGH, Urteil v. 11.02.2014, aaO., Rn. 8, m.w.N., zit. nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil v. 11.02.2014, aaO., Rn. 11) genügt dafür noch nicht mal die Überschreitung der Höchstsätze der Honorarbefragung.

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 10.10.2015 - 12 C 693/15
    Auch ist der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, wobei für ihn allerdings das Risiko verbleibt, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist (BGH, Urteil v. 23.01.2007, aaO.).

    Der Bundesgerichtshof geht dabei grundsätzlich von der Zulässigkeit einer Berechnung des Sachverständigenhonorars in Relation zur Schadenshöhe aus (BGH, Urteil v. 23.01.2007 - VI ZR 67/06, Rn. 15, m.w.N., zit. nach juris).

    a) Weil es im Gegensatz etwa zu dem Mietwagengeschäft bei Kfz-Sachverständigen an einheitlichen Abrechnungsmodalitäten, geschweige denn an allgemein zugänglichen Preislisten, die einen Vergleich der anfallenden Kosten ermöglichen würden, mithin an verbindlichen Richtgrößen für die Honorarbemessung fehlt, wird der Geschädigte regelmäßig von der Erforderlichkeit der anfallenden Sachverständigenkosten ausgehen dürfen (daher hat der Bundesgerichtshof die Übertragung der Grundsätze zu Mietwagenkosten auf Sachverständigenkosten auch ausdrücklich verneint, BGH Urteil v. 23.01.07 - VI ZR 67/06, NJW 2007, 1450, 1452).

  • AG Kaiserslautern, 24.08.2010 - 3 C 988/10
    Auszug aus AG Kaiserslautern, 10.10.2015 - 12 C 693/15
    Es ist dem Geschädigten hingegen nicht zuzumuten, ohne konkreten Anlass auf eine genauen Aufschlüsselung der vom Sachverständigen in Rechnung gestellten Kosten zu bestehen oder es auf einen Rechtsstreit mit dem Sachverständigen hinsichtlich der Angemessenheit dieser Kosten ankommen zu lassen (AG Kaiserslautern, Urteil v. 24.08.2010 - 3 C 988/10).

    Demzufolge sind auch die Kosten zu erstatten, die am oberen Rand der am örtlichen Markt üblichen Vergütung (AG Kaiserslautern v. 24.08.2010 - 3 C 988/10) oder minimal darüber liegen.

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 61/13

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Schätzung des für eine Fahrzeugreparatur

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 10.10.2015 - 12 C 693/15
    Er muss nicht zuvor eine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben (OLG Saarbrücken, Urteil v. 08.05.2014 - 4 U 61/13, Rn. 125, zit. nach juris).

    Der Geschädigten musste auch nicht das Ergebnis einer Umfrage bei den Mitgliedern des Sachverständigenverbandes über die Höhe der üblichen Honorar bekannt sein (OLG Saarbrücken, Urteil v. 08.05.2014, aaO., Rn. 131, zit. nach juris).

  • LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12

    Keine Ersatzbeschaffung bei Totalschaden für Geltendmachung Nutzungsausfall

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 10.10.2015 - 12 C 693/15
    Vor dem Hintergrund, dass diese Kosten hier ohnehin nur einen geringen Teil der Gesamtrechnung des Sachverständigen ausmachen, auf die allein sich der Blick des Geschädigten regelmäßig richten wird, kann er daraus eine willkürliche Überhöhung mangels hinreichender Sachkenntnis nicht ableiten (so LG Kaiserslautern, Urteil v. 14.06.2013, 3 O 837/12; v. 05.07.2013, 3 O 67/13).
  • LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erstattung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 10.10.2015 - 12 C 693/15
    Der Geschädigte kann von dem Schädiger erst dann nicht mehr vollständigen Ausgleich gezahlter Aufwendungen bzw. Freistellung hiervon verlangen, wenn für ihn erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar quasi willkürlich festsetzt und Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder er offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Honorarberechnung missachtet (LG Saarbrücken, Urteil v. 22.06.2012 - 13 S 37/12, Rn. 26, m.w.N., zit. nach juris).
  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 109/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähige Sachverständigenkosten in einem

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 10.10.2015 - 12 C 693/15
    Auch das Landgericht Saarbrücken hat in seiner Entscheidung vom 10. Februar 2012 (13 S 109/10, Rn. 39, m.w.N., zit. nach juris) festgestellt, dass neben der Pauschale grundsätzlich weitere Nebenkosten abgerechnet werden können, ohne dass im Ergebnis eine Erstattungsfähigkeit der Kosten grundsätzlich verneint werden kann.
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 10.10.2015 - 12 C 693/15
    Dabei kann es bei der Ermittlung der ersatzfähigen Gebühren ( gemeint sind offenbar die Sachverständigenkosten, Anm. des Autors! ) in Ausübung seines Ermessens nach § 287 ZPO geeignete Listen und Tabellen zur Schadensschätzung heranziehen (BGH, Urteil v. 14.10.2008 - VI ZR 208/07, NJW 2009, 58 ff.).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 10.10.2015 - 12 C 693/15
    Demnach kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte (BGH, Urteil v. 30.11.2004 - VI ZR 365/03, Rn. 17, zit. nach juris).
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