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AG Kaiserslautern, 14.05.2014 - 2 C 1459/13 |
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht verurteilt
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- LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12
Keine Ersatzbeschaffung bei Totalschaden für Geltendmachung Nutzungsausfall …
Auszug aus AG Kaiserslautern, 14.05.2014 - 2 C 1459/13
Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu dem mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gem. § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteil, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadenersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig ist (…BGH, zuletzt Urt. v. 11.02.2014, VI ZR 225/13 (BGH DS 2014, 90 m.w.N.) ; LG Kaiserslautem, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 O 837/12).Dem Geschädigten ist es in diesem Zusammenhang nicht zuzumuten, "Marktforschung" zu betreiben und vor Beauftragung eines Sachverständigen mehrere Kostenvoranschläge einzuholen; er trägt jedoch das Risiko, dass sich das Gutachten dann im Prozess als zu teuer erweist (…BGH a.a.O. Rn 7, BGH Urteil vom 12.05.2005, Az. VI ZR 132/04, NJW 2005, S. 3134 f; LG Kaiserslautern, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 0 837/12; LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2011, Az. 13 S 26/11, S. 6).
Ebenso wenig bestehen Bedenken gegen eine Abrechnung der Nebenkosten neben der Pauschalierung des Grundhonorars (vgl. auch; LG Kaiserslautern, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 O 837/12).
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Kaiserslautern, 14.05.2014 - 2 C 1459/13
Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu dem mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gem. § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteil, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadenersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, zuletzt Urt. v. 11.02.2014, VI ZR 225/13 (BGH DS 2014, 90 m.w.N.) ; LG Kaiserslautem, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 O 837/12).Der BGH hat zuletzt am 11.2.2014 unter AZ VI ZR 225/13 über einen ähnlichen Fall entschieden.
- OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02
Erstattungsfähigkeit pauschalierter Privatgutachter-Vergütung
Auszug aus AG Kaiserslautern, 14.05.2014 - 2 C 1459/13
Hat demgemäß der Geschädigte keinen Hinweis darauf, dass die für das Gutachten in Rechnung gestellten Kosten völlig aus dem üblichen Rahmen fallen bzw. in keinerlei vernünftigen Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen, so kann er diese Kosten vom Schädiger ersetzt verlangen (OLG Nürnberg, VRS 103 S. 321 ff.).
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Kaiserslautern, 14.05.2014 - 2 C 1459/13
Denn anders als etwa bei Mietwagenkosten, bei denen der Geschädigte zum einen die Angebote anderer Anbieter unschwer telefonisch oder im Internet überprüfen kann und zum anderen schon anhand der Tagespreise deutlich überhöhte Tarife bei Aufbringung der erforderlichen Sorgfalt erkennen kann, sind dem Durchschnittsgeschädigten bei Sachverstandigen weder die Tarife noch deren Berechnungsmethoden auch nur in Ansätzen bekannt (daher hat der Bundesgerichtshof die Übertragung der Grundsätze zu Mietwagenkosten auf Sachverständigenkosten auch ausdrücklich verneint, BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06, BGH DS 2007, 144 ff = NJW 2007, S, 1450, 1462). - BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04
Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf
Auszug aus AG Kaiserslautern, 14.05.2014 - 2 C 1459/13
Dem Geschädigten ist es in diesem Zusammenhang nicht zuzumuten, "Marktforschung" zu betreiben und vor Beauftragung eines Sachverständigen mehrere Kostenvoranschläge einzuholen; er trägt jedoch das Risiko, dass sich das Gutachten dann im Prozess als zu teuer erweist (BGH a.a.O. Rn 7, BGH Urteil vom 12.05.2005, Az. VI ZR 132/04, NJW 2005, S. 3134 f; LG Kaiserslautern, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 0 837/12; LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2011, Az. 13 S 26/11, S. 6). - LG Saarbrücken, 30.05.2008 - 13 S 20/08
Haftpflichtversicherung muss auch einen teuren Kfz-Sachverständigen bezahlen
Auszug aus AG Kaiserslautern, 14.05.2014 - 2 C 1459/13
Schon der Umstand, dass sich die im Streit stehende Sachverständigenhonorierung innerhalb des Preiskorridors der Honorarbefragung des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. für die Jahre 2010/2011 bewegt, spricht gegen deren Unangemessenheit (LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2011, Az. 13 S 109/10; Urteil vom 30.05.08, 13 S 20/08). - LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 109/10
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähige Sachverständigenkosten in einem …
Auszug aus AG Kaiserslautern, 14.05.2014 - 2 C 1459/13
Schon der Umstand, dass sich die im Streit stehende Sachverständigenhonorierung innerhalb des Preiskorridors der Honorarbefragung des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. für die Jahre 2010/2011 bewegt, spricht gegen deren Unangemessenheit (LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2011, Az. 13 S 109/10; Urteil vom 30.05.08, 13 S 20/08).