Rechtsprechung
AG Kaiserslautern, 20.05.2005 - 3 C 655/05 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 134 BGB, § 398 BGB, § 249 BGB, Art 1 § 1 Abs 1 RBerG, Art 1 § 5 Nr 1 RBerG
Rechtsberatung: Ein Kraftfahrzeugsachverständiger, der sich geschäftsmäßig Schadensersatzansprüche der Geschädigten abtreten lässt und diese in Höhe der Gutachterkosten bei der gegnerischen Versicherung einzieht, verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)