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   AG Kaiserslautern, 22.09.2014 - 4 C 448/14   

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https://dejure.org/2014,48775
AG Kaiserslautern, 22.09.2014 - 4 C 448/14 (https://dejure.org/2014,48775)
AG Kaiserslautern, Entscheidung vom 22.09.2014 - 4 C 448/14 (https://dejure.org/2014,48775)
AG Kaiserslautern, Entscheidung vom 22. September 2014 - 4 C 448/14 (https://dejure.org/2014,48775)
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  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 22.09.2014 - 4 C 448/14
    Der Geschädigte ist nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann (BGH, Urteil v. 11.02.2014 - VI ZR 225/13, Rn. 7, m.w.N., = BGH NJW 2014, 1947 = DS 2014, 90).

    Das Gebot zu wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung verlangt jedoch vom Geschädigten nicht, zu Gunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (BGH, Urteil v. 11.02.2014, aaO.).

    Anderes gilt, wenn sich aus den getroffenen Vereinbarungen Umstände ergeben, die der Rechnung die indizielle Bedeutung für die Erforderlichkeit der Aufwendungen nehmen (BGH, Urteil v. 11.02.2014, aaO., Rn. 8, m.w.N., zit. nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil v. 11.02.2014, aaO., Rn. 11) genügt dafür noch nicht mal die Überschreitung der Höchstsätze der Honorarbefragung.

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 22.09.2014 - 4 C 448/14
    Ebenso können diese Kosten zu dem nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand gehören, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, Urteil v. 23.01.2007 - VI ZR 67/06, Rn. 11, m.w.N.. = BGH NJW 2007, 1450 = DS 2007, 144).

    Auch ist der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherar möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, wobei für ihn allerdings das Risiko verbleibt, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist (BGH, Urteil v. 23.01.2007, aaO.).

    Der Bundesgerichtshof geht dabei grundsätzlich von der Zulässigkeit einer Berechnung des Sachverständigenhonorars in Relation zur Schadenshöhe aus (BGH, Urteil v. 23.01.2007 - VI ZR 67/06, Rn. 15, m.w.N.,).

    a) Weil es im Gegensatz etwa zu dem Mietwagengeschäft bei Kfz-Sachverständigen an einheitlichen Abrechnungsmodalitäten, geschweige denn an allgemein zuganglichen Preislisten, die einen Vergleich der anfallenden Kosten ermöglichen würden, mithin an verbindlichen Richtgrößen für die Honorarbemessung fehlt, wird der Geschädigte regelmäßig von der Erforderlichkei der anfallenden Sachverständigenkosten ausgehen dürfen (daher hat der Bundesgerichtshof die Übertragung der Grundsätze zu Mietwagenkosten auf Sachverständigenkosten auch ausdrücklich verneint, BGH Urteil v. 23.01.07 - VI ZR 67/06, NJW 2007, 1450, 1452).

  • AG Kaiserslautern, 24.08.2010 - 3 C 988/10
    Auszug aus AG Kaiserslautern, 22.09.2014 - 4 C 448/14
    Es ist dem Geschädigten hingegen nicht zuzumuten, ohne konkreten Anlass auf eine genauen Aufschlüsselung der vom Sachverständigen in Rechnung gestellten Kosten zu bestehen oder es auf einen Rechtsstreit mit dem Sachverständigen hinsichtlich der Angemessenheit dieser Kosten ankommen zu lassen (AG Kaiserslautern, Urteil v. 24.08.2010 - 3 C 988/10).

    Demzufolge sind auch die Kosten zu erstatten, die am oberen Rand der am örtlichen Markt üblichen Vergütung (AG Kaiserslautern v. 24.08.2010 - 3 C 988/10) oder minimal darüber liegen.

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 61/13

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Schätzung des für eine Fahrzeugreparatur

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 22.09.2014 - 4 C 448/14
    Er muss nicht zuvor eine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben (OLG Saarbrücken, Urteil v. 08.05.2014 - 4 U 61/13, Rn. 125, zit. nach juris).

    Dem Kläger musste auch nicht das Ergebnis einer Umfrage bei den Mitgliedern des Sachverständigenverbandes über die Höhe der üblichen Honorar bekannt sein (OLG Saarbrücken, Urteil v. 08.05.2014, aaO., Rn. 131, zit. nach juris).

  • BGH, 10.10.2006 - X ZR 42/06

    Bemessung des Honorars eines Sachverständigen für die Begutachtung eines

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 22.09.2014 - 4 C 448/14
    Sie gehen vielmehr davon aus, dass mit ihrer Vereinbarung auch ohne ausdrückliche Abrede die Höhe der Vergütung festgelegt ist, weil es zumindest eine aus vergleichbaren Sachverhalten abzuleitende Richtgröße in Form eines üblichen Satzes gibt, der auch in ihrem Fall herangezogen werden kann (BGH, Urteil v. 10.10.2006 - X ZR 42/06, Rn. 7, zit. nach juris).

    b)  Dabei kann sich eine Üblichkeit im Sinne des § 632 Abs. 2 BGB auch über eine im Markt verbreitete Berechnungsregel ergeben (BGH, Urteil v. 10.10.2006, aaO).

  • LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12

    Keine Ersatzbeschaffung bei Totalschaden für Geltendmachung Nutzungsausfall

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 22.09.2014 - 4 C 448/14
    Vor dem Hintergrund, dass diese Kosten hier ohnehin nur einen geringen Teil der Gesamtrechnung des Sachverständigen ausmachen, auf die allein sich der Blick des Geschädigten regelmäßig richten wird, kann er daraus eine willkürliche Überhöhung mangels hinreichender Sachkenntnis nicht ableiten (so LG Kaiserslautern, Urteil v. 14.06.2013, 3 O 837/12; v. 05.07.2013, 3 O 67/13).
  • LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erstattung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 22.09.2014 - 4 C 448/14
    Der Geschädigte kann von dem Schädiger erst dann nicht mehr vollständigen Ausgleich gezahlter Aufwendungen bzw. Freistellung hiervon verlangen, wenn für ihn erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar quasi willkürlich festsetzt und Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder er offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Honorarberechnung missachtet (LG Saarbrücken, Urteil v. 22.06.2012 - 13 S 37/12, Rn. 26, m.w.N., zit. nach juris).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 22.09.2014 - 4 C 448/14
    Dabei kann es bei der Ermittlung der ersatzfähigen Gebühren in Ausübung seines Ermessens nach § 287 ZPO geeignete Listen und Tabellen zur Schadensschätzung heranziehen (BGH Urteil v. 14.10.2008 - VI ZR 308/07, NJW 2009, 58 ff.).
  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 109/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähige Sachverständigenkosten in einem

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 22.09.2014 - 4 C 448/14
    Auch das Landgericht Saarbrücken hat in seiner Entscheidung vorn 10. Februar 2012 (13 S 109/10, Rn. 39, m.w.N., zit. nach juris) festgestellt, dass neben der Pauschale grundsätzlich weitere Nebenkosten abgerechnet werden können, ohne dass im Ergebnis eine Erstattungsfähigkeit der Kosten grundsätzlich verneint werden kann.
  • AG Leonberg, 22.04.2016 - 4 C 446/14

    Umlagefähigkeit von Hauswartskosten

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 22.09.2014 - 4 C 448/14
    Aktenzeichen: 4 C 446/14.
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

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