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   AG Kaiserslautern, 23.09.2014 - 11 C 895/14   

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https://dejure.org/2014,40815
AG Kaiserslautern, 23.09.2014 - 11 C 895/14 (https://dejure.org/2014,40815)
AG Kaiserslautern, Entscheidung vom 23.09.2014 - 11 C 895/14 (https://dejure.org/2014,40815)
AG Kaiserslautern, Entscheidung vom 23. September 2014 - 11 C 895/14 (https://dejure.org/2014,40815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Umwandlung des Freistellungsanspruchs in einen Zahlungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schadensregulierung nach Verkehrsunfall und die Kosten eines Sachverständigengutachtens ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 23.09.2014 - 11 C 895/14
    Erforderlich sind dabei solche Kosten, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten aus gesehen als zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGH NJW 2005, 1108 f.; NJW 2007, 1450, 1451 m.w.N.).

    Zur Marktforschung ist er dabei auch bei der Einholung eines Sachverständigengutachtens hinsichtlich der Honorare des Sachverständigen nicht verpflichtet, trägt allerdings das Risiko, dass sich das Gutachten dann im Prozess als zu teuer erweist (vgl. dazu BGH NJW 2005, 3134 f.; NJW 2007, 1450, 1452 m.w.N.).

    Denn anders als etwa Mietwagenkosten, bei denen der Geschädigte zum einen die Angebote anderer Anbieter unschwer telefonisch oder im Internet überprüfen kann und zum anderen schon anhand der Tagespreise deutlich überhöhte Tarife bei Aufbringung der erforderlichen Sorgfalt erkennen kann, sind dem Durchschnittsgeschädigten bei Sachverständigen weder die Tarife noch deren Berechnungsmethoden auch nur in Ansätzen bekannt (daher hat der Bundesgerichtshof die Übertragung der Grundsätze zu Mietwagenkosten auf Sachverständigenkosten auch ausdrücklich verneint, BGH NJW 2007, 1450, 1452).

  • LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12

    Keine Ersatzbeschaffung bei Totalschaden für Geltendmachung Nutzungsausfall

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 23.09.2014 - 11 C 895/14
    Maßgebend für diese Frage ist vielmehr, ob einem verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Position des Geschädigten die aufgewendeten Kosten als zweckmäßig und angemessen erscheinen, mithin also ein objektiviert-subjektiver Maßstab (Landgericht Kaiserslautern Urt. vom 14.06.2013 Az.: 3 O 837/12).

    Zum anderen sind derartige Feinheiten der Abrechnung für einen verständigen Laien nicht zu erkennen (LG Kaiserslautern, Urteil vom 14. Juni 2013 - 3 O 837/12 -, juris).

  • BGH, 17.02.2011 - III ZR 144/10

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Plausibilitätsprüfung der Modell-Berechnung

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 23.09.2014 - 11 C 895/14
    Wenn sich der Ersatzpflichtige (bzw. dessen Haftpflichtversicherer) ernsthaft und endgültig weigert (BGH NJW-RR 2011, 910), den Geschädigten von seinen Anwaltskosten freizustellen oder überhaupt jede Schadensersatzleistung ablehnt (was auch in einem entsprechenden prozessualen Verhalten liegen kann, BGH NJW 1999, 1542), kann der Geschädigte unmittelbar auf Zahlung klagen und ist im Hinblick auf § 250 BGB nicht auf die Geltendmachung eines Freistellungsanspruchs beschränkt (OLG Oldenburg NJW-RR 2012, 927; LG Hamburg SP 2013, 32, AG München v. 3.4.2009 - 343 C 15534/08 - juris).

    Der Befreiungsanspruch wandelt sich in demjenigen Zeitpunkt in eine Geldforderung um, in welchem der Berechtigte Geldersatz fordert (BGH NJW-RR 2011, 910, BGH NJW 1992, 2221).

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 23.09.2014 - 11 C 895/14
    Auch genügt der Kläger in Bezug auf die Schadenshöhe ihrer Darlegungs- und Beweislast bereits durch Vorlage einer Rechnung des von ihr in Anspruch genommenen Sachverständigen (BGH VI ZR 225/13, Urteil vom 11.02.2014, VersR 2014, 474), die Vorlage der Vereinbarung zwischen ihr und dem Sachverständigen ist auch hierfür entgegen der Auffassung der Beklagten nicht erforderlich.

    Er muss bei Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen gerade keine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben, sondern darf sich im Regelfall damit begnügen, den ihm nach seiner Lage ohne weiteres erreichbaren Sachverständigen zu beauftragen (BGH VI ZR 225/13, Urteil vom 11.02.2014, VersR 2014, 474).

  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 109/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähige Sachverständigenkosten in einem

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 23.09.2014 - 11 C 895/14
    Ist Letzteres nicht der Fall und durften die Kosten einem verständigen, wirtschaftlich denkenden Geschädigten angemessen erscheinen, sind sie selbst dann erforderlich und vom Schädiger zu ersetzen, wenn sie nicht (voll) der objektiven Erforderlichkeit entsprechen (OLG Köln NZV 1999, 88, 90; OLG Hamm NZV 2001, 433, 434; OLG Nürnberg VRS 103, 321, 325; OLG Naumburg NZV 2006, 546, 548; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Auflage, § 249 Rdnr. 58; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, § 12 StVG Rdnr. 50; ausdrücklich Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, Kap. 3 Rdnr. 120: fehlende Erforderlichkeit nur, wenn für den Geschädigten erkennbar ist, dass die Kosten geradezu willkürlich angesetzt sind; ebenso LG Saarbrücken, Urt. v. 10.02.2011, 13 S 109/10, Bl. 53 ff. d.A., dort S. 4/5 m.w.N.).

    Nebenkosten sind einerseits nicht allgemein bei Abrechnung auf Gutachterbasis nicht erstattungsfähig (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2012 - 13 S 109/10 - Rn. 39).

  • BGH, 14.07.2005 - IX ZR 142/02

    Zulässigkeit der Aufrechnung in der Insolvenz des Arbeitnehmer-Verleihers

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 23.09.2014 - 11 C 895/14
    Die Fristsetzung ist jedoch entbehrlich, wenn der Schadenersatzpflichtige die Leistung eindeutig ablehnt, d.h. ernsthaft und endgültig verweigert (BGH NJW 2005, 3285).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 23.09.2014 - 11 C 895/14
    Ist Letzteres nicht der Fall und durften die Kosten einem verständigen, wirtschaftlich denkenden Geschädigten angemessen erscheinen, sind sie selbst dann erforderlich und vom Schädiger zu ersetzen, wenn sie nicht (voll) der objektiven Erforderlichkeit entsprechen (OLG Köln NZV 1999, 88, 90; OLG Hamm NZV 2001, 433, 434; OLG Nürnberg VRS 103, 321, 325; OLG Naumburg NZV 2006, 546, 548; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Auflage, § 249 Rdnr. 58; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, § 12 StVG Rdnr. 50; ausdrücklich Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, Kap. 3 Rdnr. 120: fehlende Erforderlichkeit nur, wenn für den Geschädigten erkennbar ist, dass die Kosten geradezu willkürlich angesetzt sind; ebenso LG Saarbrücken, Urt. v. 10.02.2011, 13 S 109/10, Bl. 53 ff. d.A., dort S. 4/5 m.w.N.).
  • BGH, 10.02.1999 - VIII ZR 70/98

    Voraussetzungen und Folgen eines selbständigen Garantieversprechens

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 23.09.2014 - 11 C 895/14
    Wenn sich der Ersatzpflichtige (bzw. dessen Haftpflichtversicherer) ernsthaft und endgültig weigert (BGH NJW-RR 2011, 910), den Geschädigten von seinen Anwaltskosten freizustellen oder überhaupt jede Schadensersatzleistung ablehnt (was auch in einem entsprechenden prozessualen Verhalten liegen kann, BGH NJW 1999, 1542), kann der Geschädigte unmittelbar auf Zahlung klagen und ist im Hinblick auf § 250 BGB nicht auf die Geltendmachung eines Freistellungsanspruchs beschränkt (OLG Oldenburg NJW-RR 2012, 927; LG Hamburg SP 2013, 32, AG München v. 3.4.2009 - 343 C 15534/08 - juris).
  • AG Saarbrücken, 14.09.2006 - 5 C 322/06
    Auszug aus AG Kaiserslautern, 23.09.2014 - 11 C 895/14
    Gleiches gilt für Sachverständigenkosten (AG Saarbrücken v. 14.9.2006 - 5 C 322/06 - juris; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl. 2014).
  • OLG Köln, 16.10.1998 - 6 U 38/98

    Kfz-Schadensgutachten; Kostenerstattung durch Kfz-Versicherer

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 23.09.2014 - 11 C 895/14
    Ist Letzteres nicht der Fall und durften die Kosten einem verständigen, wirtschaftlich denkenden Geschädigten angemessen erscheinen, sind sie selbst dann erforderlich und vom Schädiger zu ersetzen, wenn sie nicht (voll) der objektiven Erforderlichkeit entsprechen (OLG Köln NZV 1999, 88, 90; OLG Hamm NZV 2001, 433, 434; OLG Nürnberg VRS 103, 321, 325; OLG Naumburg NZV 2006, 546, 548; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Auflage, § 249 Rdnr. 58; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, § 12 StVG Rdnr. 50; ausdrücklich Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, Kap. 3 Rdnr. 120: fehlende Erforderlichkeit nur, wenn für den Geschädigten erkennbar ist, dass die Kosten geradezu willkürlich angesetzt sind; ebenso LG Saarbrücken, Urt. v. 10.02.2011, 13 S 109/10, Bl. 53 ff. d.A., dort S. 4/5 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

  • BGH, 29.04.1992 - VIII ZR 77/91

    Pflichten des Treuhänders bei Weiterleitung des vom Bauherrn gezahlten

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

  • AG München, 03.04.2009 - 343 C 15534/08

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten

  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00

    Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum

  • AG Hamburg-Altona, 26.09.2011 - 314a C 91/11
  • OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02

    Erstattungsfähigkeit pauschalierter Privatgutachter-Vergütung

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

  • OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 69/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen

  • AG Kassel, 15.03.2019 - 431 C 3409/18

    Schätzung der ersatzfähigen Mietwagenkosten

    Der Befreiungsanspruch wandelt sich in demjenigen Zeitpunkt in eine Geldforderung um, in welchem der Berechtigte Geldersatz fordert (BGH NJW-RR 2011, 910, BGH NJW 1992, 2221; vgl hierzu AG Kaiserslautern, Urteil vom 23. September 2014 - 11 C 895/14 -, Rn. 8, juris).
  • AG Zweibrücken, 13.04.2017 - 7 C 530/16
    Der Abrechnung nach einer solchen Pauschale kann aber, wenn sie sich zulässigerweise an der Höhe des entstandenen Schadens und nicht am tatsächlichen Aufwand orientiert, nicht entgegengehalten werden, dass der tatsächliche Aufwand auf eine bestimmten Stundenzahl zu beschränken ist (AG Kaiserslautern, Urteil vom 23.09.2014, -11 C 895/14-, juris; LG Kaiserslautern, Urteil vom 14.06.2013, -3 O 837/12-, juris).
  • AG Zweibrücken, 03.03.2016 - 7 C 480/15
    Der Abrechnung nach einer solchen Pauschale kann aber, wenn sie sich zulässigerweise an der Höhe des entstandenen Schadens und nicht am tatsächlichen Aufwand orientiert, nicht entgegengehalten werden, dass der tatsächliche Aufwand auf eine bestimmte Stundenzahl zu beschränken ist (AG Kaiserslautern, Urteil vom 23.09.2014, - 11 C 895/14-, juris; LG Kaiserslautern, Urteil vom 14.06.2013, - 3 O 837/12-, juris).
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