Rechtsprechung
   AG Kamenz, 17.04.2003 - 1 F 162/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,26342
AG Kamenz, 17.04.2003 - 1 F 162/03 (https://dejure.org/2003,26342)
AG Kamenz, Entscheidung vom 17.04.2003 - 1 F 162/03 (https://dejure.org/2003,26342)
AG Kamenz, Entscheidung vom 17. April 2003 - 1 F 162/03 (https://dejure.org/2003,26342)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,26342) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schaffung der Möglichkeit einer vorläufigen Anordnung in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch die Rechtsprechung; Herausnahme von Kindern aus der Pflegefamilie durch das Jugendamt; Überprüfung einer Gefährdung des Kindeswohles durch die Pflegemutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 124
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 02.06.1987 - BReg. 1 Z 25/87

    Entscheidung; Verbleibensanordnung; Pflegefamilie; Eingriff; GG; Elternrecht;

    Auszug aus AG Kamenz, 17.04.2003 - 1 F 162/03
    Selbst wenn das Jugendamt und der Vormund auch nach der Anhörung weiter selbst ernsthaft eine Gefährdung des Kindeswohles durch irgendeine Handlung oder irgendeine Unterlassung der Kindesmutter befürchten sollten, so hätten sie vor Herausnahme der Kinder im Interesse des Wohles der Kinder prüfen müssen, ob dieser wie auch immer geartete Gefährdung auf andere Weise als durch eine Trennung der Kinder von den Sorgeberechtigen - bzw. hier von .der Pflegemutter - begegnet werden kann (vgl. Bayrisches Oberstes Landesgericht NJW 1988, 2381 (2382) [BayObLG 02.06.1987 - 1 BReg Z 25/87] , vgl. Siedhoff a.a.O, S. 619 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 30.12.1982 - 2 UF 106/82
    Auszug aus AG Kamenz, 17.04.2003 - 1 F 162/03
    Insbesondere würde eine Entscheidung in der Hauptsache unter Fortdauer des das Kindeswohl gefährdenden Zustandes möglicherweise erst nach Vorlage eines kinderpsychologischen Gutachtens ergehen können (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1983, 297, 298 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht