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   AG Kandel, 04.05.2007 - 2 C 207/06   

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AG Kandel, 04.05.2007 - 2 C 207/06 (https://dejure.org/2007,42625)
AG Kandel, Entscheidung vom 04.05.2007 - 2 C 207/06 (https://dejure.org/2007,42625)
AG Kandel, Entscheidung vom 04. Mai 2007 - 2 C 207/06 (https://dejure.org/2007,42625)
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    Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif, Vollkaskoversicherung Winterreifen

 
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  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus AG Kandel, 04.05.2007 - 2 C 207/06
    Unabhängig davon, ob das bei dem Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeug ebenfalls voll- oder teilkaskoversichert war, besteht nach Auffassung des Gerichts grundsätzlich ein schutzwürdiges Interesse der Geschädigten, für die Kosten einer eventuellen Beschädigung des Mietfahrzeugs nicht selbst aufkommen zu müssen (OLG Köln, Urteil v. 02.03.2007, AZ: 19: 19 U 181/06).
  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 105/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Kandel, 04.05.2007 - 2 C 207/06
    Jedoch bedarf die Erforderlichkeit das den "Normaltarif" übersteigenden Unfallersatztarifes im Einblick auf die gebotenen subjektbezogene Schadensbetrachtung dann keine Erklärung, wenn der Geschädigte darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und relevanten Markt auf zumindest auf Nachfrage keinen wesentlichen günstigeren Tarif zugänglich war (BGH Urt. V. 13.02.2006, Az. VI ZR 105/06).
  • BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Kandel, 04.05.2007 - 2 C 207/06
    Zur Ermittlung dieser Kosten ist nach Überzeugung des Gerichts der so genannte Normaltarif nach dem Schwacke Mietpreisspiegels für das jeweilige Postleitzahlengebiet de Geschädigten ein geeigneter Anknüpfungspunkt {siehe BGH Urt. v. 04.07.2006 VI ZR 237/05).
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