Rechtsprechung
AG Kandel, 04.05.2007 - 2 C 728/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
Aufklärungspflichten Vermieter, EE-Abzüge, UE-Tarif, Vollkaskoversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Kandel, 04.05.2007 - 2 C 728/05
Zur Ermittlung der Kosten hinsichtlich eines Normaltarifs ist nach Überzeugung des Gerichts der so genannte gewichtete Normaltarif nach dem Schwacke Automietpreisspiegel für das jeweilige Postleitzahlengebiet des Geschädigten ein geeigneter Anknüpfungspunkt (siehe BGH Urt. v. 04.07.2006 Az. VI ZR 237/05). - BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"
Auszug aus AG Kandel, 04.05.2007 - 2 C 728/05
In Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO kann der Tatrichter den "Normaltarif" auch auf der Grundlage des gewichteten Mittels des Schwacke Mietpreisspiegels im Postleitzahlengebiet des Geschädigten gegebenenfalls mit sachverständiger Beratung ermitteln (BGH, 6. Zivilsenat, Entscheidung vom 30.01.2007 Az. VI ZR 99/06).