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AG Kandel, 24.08.2007 - 2 C 387/05 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - Ersatz über Normaltarif - Schwackeliste 2006
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04
Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs
Auszug aus AG Kandel, 24.08.2007 - 2 C 387/05
Da es bei dem Grundsatz verbleiben muss, dass sich ein bei einem Verkehrsunfall Geschädigter grundsätzlich eines Unfallersatztarifs bedienen darf, reicht allein das Vorhandensein einer Kreditkarte auch nicht aus, um dem Geschädigten einen Verstoß gegen die.Schadensminderungsobliegenheit anzulasten (BGH, NJW 2005, 1933). - BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"
Auszug aus AG Kandel, 24.08.2007 - 2 C 387/05
In Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO kann der Tatrichter den Normaltarif auch auf der Grundlage des gewichtigen Mittels des Schwacke-Mietpreisspiegels im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermitteln (BGH-Urteil vom 30.01.2007, AZ: VI ZR 99/06).