Rechtsprechung
AG Karlsruhe, 04.09.2015 - 6 C 1670/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,38030) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 06.02.2006 - 3 U 26/00
Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung für zahnärztliche Leistungen
Auszug aus AG Karlsruhe, 04.09.2015 - 6 C 1670/15
Ein Zahnarzt kann deshalb eine Honorarvereinbarung oberhalb des gesetzlich vorgesehenen Gebührenrahmens nur in Form einer vor der Leistungserbringung des Zahnarztes getroffenen schriftlichen Individualabrede gem. 88 2 Abs. 1, Abs. 2 GOZ treffen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06. Februar 2006 - 3 U 26/00 -, Rn. 71, juris). - OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - 8 U 153/04
Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung mit einem Zahnarzt
Auszug aus AG Karlsruhe, 04.09.2015 - 6 C 1670/15
Denn die Vereinbarung eines Entgelts, welches ausnahmslos erheblich über den Höchstsätzen der amtlichen Gebührenordnung liegt, ist im Hinblick auf das Konzept einer qualitativ äußerst hochwertigen zahnärztlichen Behandlung weder willkürlich, noch verstößt sie per se gegen die berufsrecht- C 1670/15 -Seite 5 - liche Verpflichtung zu einer angemessenen Gestaltung der Vergütung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.06.2005, Aktenzeichen I-8 U 153/04), Im vorliegenden Fall kann nicht von einem auffälligen Missverhältnis ausgegangen werden.