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   AG Karlsruhe, 10.07.2015 - 4 C 1025/15   

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https://dejure.org/2015,33249
AG Karlsruhe, 10.07.2015 - 4 C 1025/15 (https://dejure.org/2015,33249)
AG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.07.2015 - 4 C 1025/15 (https://dejure.org/2015,33249)
AG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Juli 2015 - 4 C 1025/15 (https://dejure.org/2015,33249)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Karlsruhe verurteilt mit hervorragender Begründung die VHV Versicherung AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 10.7.2015 - 4 C 1025/15 -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Karlsruhe, 10.07.2015 - 4 C 1025/15
    Erforderlich sind solche Kosten, wenn sie vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig oder notwendig erscheinen (BGH, Urt. v. 23.1. 2007, Az.: VI ZR 67/06; Urt. v. 22.7.2014, Az.: VI ZR 357/13 jeweils m.w.N.).

    Nicht mehr erforderlich sind vor diesem Hintergrund solche Kostensätze, bei denen der Unfallgeschädigte erkennen kann, dass sie die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen (BGH, Urt. v. 23.1.2007, Az.: VI ZR 67/06; Urt. v. 22.7.2014, Az.: VI ZR 357/13 jeweils m.w.N.).

    Bei einem Laien wie dem Geschädigten kann nicht erwartet werden, dass er sich vor der Beauftragung eines Sachverständigen Kenntnis von den Honorarerhebungen verschiedener Berufsverbände verschafft (BGH, Urt. v. 23.1.2007, Az.: VI ZR 67/06).

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Karlsruhe, 10.07.2015 - 4 C 1025/15
    Erforderlich sind solche Kosten, wenn sie vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig oder notwendig erscheinen (BGH, Urt. v. 23.1. 2007, Az.: VI ZR 67/06; Urt. v. 22.7.2014, Az.: VI ZR 357/13 jeweils m.w.N.).

    Nicht mehr erforderlich sind vor diesem Hintergrund solche Kostensätze, bei denen der Unfallgeschädigte erkennen kann, dass sie die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen (BGH, Urt. v. 23.1.2007, Az.: VI ZR 67/06; Urt. v. 22.7.2014, Az.: VI ZR 357/13 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus AG Karlsruhe, 10.07.2015 - 4 C 1025/15
    Eine Fristsetzung gemäß § 250 S. 2 BGB war vor diesem Hintergrund entbehrlich (vgl. BGH, Urt. v. 13.1.2004, Az.: XI ZR 355/02), sodass in diesem Fall von einer Umwandlung in einen Schadensersatzanspruch auszugehen ist.
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Karlsruhe, 10.07.2015 - 4 C 1025/15
    Die tatsächliche Rechnungshöhe bildet bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" Betrags im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, schlagen sich in ihr doch die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles einschließlich der - vor dem Hintergrund der subjektbezogenen Schadensbetrachtung relevanten - beschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten regelmäßig nieder (BGH, Urt. v. 11.2.2014, VI ZR 225/13 m.w.N.).
  • OLG München, 12.03.2015 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von KFZ-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Karlsruhe, 10.07.2015 - 4 C 1025/15
    Die Erstattungsfähigkeit ist nur zu verneinen, wenn der Sachverständige auch für Laien erkennbar sein Honorar derart willkürlich festsetzt, dass Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinanderstehen (OLG München, B. v. 12.3.2015, Az. 10 U 579/15).
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