Rechtsprechung
AG Karlsruhe, 15.07.2015 - 9 C 299/14 WEG |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,29222) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- mietrechtsiegen.de
WEG - Wanddurchbruch zwecks Verbindung zweier Eigentumswohnungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Durchbruch durch tragende Wand: Zulässig, wenn nicht nachteilig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wohnungseigentümer will Wand durchbrechen
- gevestor.de (Kurzinformation)
Bauliche Veränderung: In diesem Fall muss die WEG zustimmen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wanddurchbruch zwecks Verbindung zweier Eigentumswohnungen bei nicht gegebener Gefährdung der Standsicherheit und des Brandschutzes zulässig - Eigentümer beider Wohnungen hat Anspruch auf Genehmigung durch übrige Wohnungseigentümer
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Durchbruch durch tragende Wand: Zulässig, wenn nicht nachteilig! (IMR 2015, 507)
Sonstiges
- schneideranwaelte.de (Leitsatz und Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Wanddurchbruch - Zulässig, wenn nicht nachteilig
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00
Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand
Auszug aus AG Karlsruhe, 15.07.2015 - 9 C 299/14
Dass die Abgeschlossenheit der beiden Wohnungen durch eine Türöffnung aufgehoben wird, Stellt keinen Nachteil dar für die übrigen Eigentümer (BGH, Beschluss vom 21.12.2000 - V ZB 45/00).
- AG Hamburg, 08.09.2020 - 25a C 286/19
Eigenbedarfskündigung wegen geplanter Wohnungszusammenlegung zulässig?
Eine solche droht hier aber gerade nicht, da die Beklagte die mittlerweile erfolgte Zustimmung durch die WEG überhaupt nicht in Abrede stellt Zudem wäre hier ungeachtet dessen zu Gunsten der Kläger auch zu berücksichtigen, dass ein Wanddurchbruch durch eine im Gemeinschaftseigentum stehende Wand zum Zwecke der Verbindung zweier nebeneinanderliegender Wohnungen durch einen Miteigentümer stets zulässig ist, wenn hierdurch keine Gefahren für das Gebäude begründet werden, namentlich weder Statik noch Brandschutz gefährdet werden (Amtsgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2015, 9 C 299/14 WEG).