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   AG Karlsruhe, 16.07.2013 - 5 C 180/13   

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https://dejure.org/2013,41159
AG Karlsruhe, 16.07.2013 - 5 C 180/13 (https://dejure.org/2013,41159)
AG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.07.2013 - 5 C 180/13 (https://dejure.org/2013,41159)
AG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Juli 2013 - 5 C 180/13 (https://dejure.org/2013,41159)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Württembergische Versicherung AG zur Freistellung restlicher Sachverständigenkosten verurteilt

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Württembergische Versicherung AG zur Freistellung restlicher Sachverständigenkosten verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus AG Karlsruhe, 16.07.2013 - 5 C 180/13
    Er darf zur Schadensbeseitigung grundsätzlich den Weg einschlagen, der aus seiner Sicht seinen Interessen am besten zu entsprechen scheint, so dass er im Regelfall berechtigt ist, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadenegutachtens zu beauftragen (BGH, Urt. v. 15.01.2005, VersR 2005, 558, 559).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Karlsruhe, 16.07.2013 - 5 C 180/13
    Neben der Pauschale als Grundgebühr können weitere Forderungen als Nebenforderungen gelten gemacht wurden (BGH, Urt v. 04.04.2006, X ZR 122/05).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Karlsruhe, 16.07.2013 - 5 C 180/13
    Der Einwand der Überhöhung des Sachverständigenhonorars führt nur dann zu einer Kürzung des Anspruchs des Geschädigten, wenn für diesen als Laien erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten ein Auswahlverschulden zur Last fällt (OLG Naumburg, Urt. v. 20.01.2006, 4 U 49/05).
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