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AG Karlsruhe, 27.04.2018 - 9 C 331/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrsunfallsiegen.de
Verkehrsunfall - Veräußerung des Unfallfahrzeugs zum Restwert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht …
Auszug aus AG Karlsruhe, 27.04.2018 - 9 C 331/18
Der Geschädigte ist weder verpflichtet, über die Einholung des Sachverständigengutachtens hinaus noch eigene Marktforschung zu betreiben und dabei die Angebote auch räumlich entfernter Interessenten einzuholen oder einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen, noch ist er gehalten abzuwarten, um dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer vor der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs Gelegenheit zu geben, zum eingeholten Gutachten Stellung zu nehmen und gegebenenfalls bessere Restwertangebote vorzulegen (vgl. Urteile des BGH vom 01.06.2010, VI ZR 316/09, juris, Rn 7 und vom 27.09.2016, VU ZR 673/15, juris, Rn 8 f. m.w.N.).Auch müssen sie in engen Grenzen gehalten werden und dürfen insbesondere nicht dazu führen, dass dem Geschädigten bei der Schadensbehebung die von dem Schädiger bzw. dessen Versicherer gewünschten Verwertungsmodalitäten aufgezwungen werden (BGH, Urt. v. 01.06.2010, aaO, Rn 9).
- OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 9 U 18/14
Haftung bei Kfz-Unfall: Nichtige Anordnung durch ein Verkehrszeichen; Einfahren …
Auszug aus AG Karlsruhe, 27.04.2018 - 9 C 331/18
b.) Die Unkostenpauschale wird im hiesigen Gerichtsbezirk auf 25, 00 EUR geschätzt, so dass dem Kläger noch weitere 5 EUR zuzusprechen waren (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2016, 135; LG Karlsruhe NJW-RR 2016, 1305). - LG Karlsruhe, 15.04.2016 - 20 S 95/14
Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Zusammenstoß während des …
Auszug aus AG Karlsruhe, 27.04.2018 - 9 C 331/18
b.) Die Unkostenpauschale wird im hiesigen Gerichtsbezirk auf 25, 00 EUR geschätzt, so dass dem Kläger noch weitere 5 EUR zuzusprechen waren (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2016, 135; LG Karlsruhe NJW-RR 2016, 1305).