Rechtsprechung
AG Karlsruhe-Durlach, 07.02.2022 - 1 M 288/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kostenfestsetzungsbeschluss
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zulässigkeit der Sicherungsvollstreckung ohne vorherige Androhung (IVR 2022, 18)
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe-Durlach, 07.02.2022 - 1 M 288/21
- LG Karlsruhe, 29.12.2023 - 5 T 5/22
Papierfundstellen
- NZI 2022, 348
Wird zitiert von ...
- LG Karlsruhe, 29.12.2023 - 5 T 5/22
Rechtsmissbräuchliche Vollstreckung
Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 24.02.2022 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Karlsruhe-Durlach vom 07.02.2022 - 1 M 288/21 - wird zurückgewiesen.Wegen der Zusammensetzung wird auf den Schriftsatz vom 05.10.2021 verwiesen (Az. 1 M 288/21 - AS 1 ff).
Im Einzelnen wird auf den Kostenfestsetzungsbeschluss verwiesen (Akte 1 M 288/21, AS 757 ff).
Gegen diesen im am 14.02.2022 zugestellten Kostenfestsetzungsbeschluss wendet sich der Schuldner mit seiner sofortigen Beschwerde vom 24.02.2022, eingegangen am selben Tag (Akte 1 M 288/21 - AS 777 ff).
Mit Beschluss vom 25.02.2022 hat das Amtsgericht der sofortigen Beschwerde nicht abgeholfen und die Akten dem Landgericht vorgelegt (Akte 1 M 288/21 - AS 813 f).