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AG Karlsruhe-Durlach, 11.04.2005 - 2 F 210/02 |
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Verfahrensgang
- AG Karlsruhe-Durlach, 11.04.2005 - 2 F 210/02
- OLG Karlsruhe, 25.01.2006 - 16 UF 113/05
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 25.01.2006 - 16 UF 113/05
Höhe des Kindesunterhalts: Herabsetzung des Geschäftsführergehalts des …
Das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Karlsruhe-Durlach vom 11.4.2005 (2 F 210/02) wird im Kostenpunkt aufgehoben und unter Ziffer 1 wie folgt abgeändert:.In teilweiser Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Karlsruhe-Durlach vom 11.4.2005 - 2 F 210/02 - des Beklagten zu verurteilen, über das Teilanerkenntnisurteil des AG Karlsruhe-Durlach vom 10.9.2003 hinaus ab dem Monat Februar 2005 einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von jeweils weiteren 15% des Regelbetrags der entsprechenden Altersstufe der Regelbetrags-VO, insgesamt somit 150 % des Regelbetrags abzüglich des gemäß § 1612b Abs. 5 BGB anrechenbaren Kindergeldes zu zahlen.