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AG Karlsruhe-Durlach, 26.11.2008 - 4 C 28/08 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe-Durlach, 26.11.2008 - 4 C 28/08
- LG Karlsruhe, 13.03.2009 - 11 S 22/09
Papierfundstellen
- ZMR 2009, 410
Wird zitiert von ...
- AG Karlsruhe-Durlach, 30.12.2009 - 4 C 21/09
Recht auf Vereinbarung von Teilversammlungen
Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung, mit dem die Gesamt- und Einzelabrechnungen des Verwalters das Wirtschaftsjahr 2007 betreffend genehmigt wurde, ist mit Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe-Durlach (4 C 28/08) vom 26.11.2008 für ungültig erklärt worden.Die hierdurch angefallenen Kosten für die Neuerstellung der Abrechnung habe er ebenso zu tragen wie die Anwalts- und Gerichtskosten des Beschlussanfechtungsverfahrens 2008 (4 C 28/08) mit EUR 1.798,64, die Anwaltskosten in 2008 mit EUR 744, 11, Mahn- und Rücklastkosten betreffend Rechnungen der Stadtwerke mit EUR 15, 10 und Bankgebühren wegen Rückgabe von Lastschrifteinzügen mit weiteren EUR 111, 50.
Nachdem die mit Beschluss der Gemeinschaft vom 29.05.2008 beschlossene Gesamt- und Einzelabrechnung des Wirtschaftsjahres 2007 mit Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe-Durlach (4 C 28/08) für ungültig erklärt wurde, hat die nunmehrige Verwalterin eine neue Abrechnung erstellt und der Gemeinschaft hierfür EUR 1.993,25 berechnet.
Nicht angelastet können dem Verwalter dagegen werden, die Kosten des Gerichtsverfahrens 4 C 28/08 mit insgesamt EUR 1.798,64. Denn mit diesem Betrag wurde die Gemeinschaft nicht belastet.