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   AG Kassel, 01.07.2020 - 421 C 104/18   

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AG Kassel, 01.07.2020 - 421 C 104/18 (https://dejure.org/2020,24685)
AG Kassel, Entscheidung vom 01.07.2020 - 421 C 104/18 (https://dejure.org/2020,24685)
AG Kassel, Entscheidung vom 01. Juli 2020 - 421 C 104/18 (https://dejure.org/2020,24685)
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  • BGH, 13.01.2009 - VI ZR 205/08

    Einbeziehung von Angeboten zur Schadensschätzung durch den vom Geschädigten

    Auszug aus AG Kassel, 01.07.2020 - 421 C 104/18
    Obschon in der Literatur durchaus umstritten, geht die obergerichtliche Rechtsprechung überzeugend davon aus, dass der Vertrag zwischen einem Kraftfahrzeugunfall Geschädigten und dem das geschädigte Fahrzeug für diesen begutachtenden privaten Sachverständigen Schutzwirkung für Dritte, hier die Haftpflichtversicherung des Schädigers, entfaltet (BGB NJW 2009, 1265; alternative Anspruchsgrundlagen erwägend: Eggert NZV 2009, 367).
  • RG, 19.05.1920 - V 129/19

    Voraussetzungen einer Klageänderung; Widerspruch eines Grundeigentümers gegen

    Auszug aus AG Kassel, 01.07.2020 - 421 C 104/18
    Obwohl möglicherweise gelegentlich am Amtsgericht Kassel in einzelnen Konstellationen anders entschieden, entspricht es gefestigter obergerichtlicher Sprechung (vgl. RGZ 99, 172, (183); BGHZ 115, 364 (370); OLG Stuttgart NJW-RA 2004, 104; OLG Frankfurt am Main NJW-RA 1992, 602 f.), dass der Schädiger im Falle einer konkreten Schadensabrechnung aufgrund der Rechtsfigur der subjektiven Schadensbetrachtung das Prognoserisiko tragt, also das Risiko für eine falsche Beurteilung durch den Privatgutachter und das Risiko der darauf beruhenden Instandsetzung des Fahrzeugs, jedenfalls soweit der Geschädigte diese Instandsetzung tatsächlich bezahlt.
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Kassel, 01.07.2020 - 421 C 104/18
    Obwohl möglicherweise gelegentlich am Amtsgericht Kassel in einzelnen Konstellationen anders entschieden, entspricht es gefestigter obergerichtlicher Sprechung (vgl. RGZ 99, 172, (183); BGHZ 115, 364 (370); OLG Stuttgart NJW-RA 2004, 104; OLG Frankfurt am Main NJW-RA 1992, 602 f.), dass der Schädiger im Falle einer konkreten Schadensabrechnung aufgrund der Rechtsfigur der subjektiven Schadensbetrachtung das Prognoserisiko tragt, also das Risiko für eine falsche Beurteilung durch den Privatgutachter und das Risiko der darauf beruhenden Instandsetzung des Fahrzeugs, jedenfalls soweit der Geschädigte diese Instandsetzung tatsächlich bezahlt.
  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus AG Kassel, 01.07.2020 - 421 C 104/18
    Der Richter muss zu einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit gelangen (vgl. BGH NJW 1993, 935), zu einem für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH NJW 2000, 953).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus AG Kassel, 01.07.2020 - 421 C 104/18
    Der Richter muss zu einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit gelangen (vgl. BGH NJW 1993, 935), zu einem für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH NJW 2000, 953).
  • AG Oldenburg, 30.12.2014 - 7 C 7205/13

    Von richtigen und von fehlerhaften Gutachten

    Auszug aus AG Kassel, 01.07.2020 - 421 C 104/18
    Zudem bewegt sich der Beklagte bei den vorgenannten aber auch bei dem im Übrigen wenigen durch den hiesigen gerichtlichen Sachverständigen in Frage gestellten Schadenspositionen im Rahmen des ihm als Sachverständigen zuzubilligenden Ermessen (vgl. AG Oldenburg 7 C 7205/13).
  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 117/12

    Zur Haftung für die Unfallfreiheit eines bei einem Autokauf vom Händler in

    Auszug aus AG Kassel, 01.07.2020 - 421 C 104/18
    Schäden aus einem erkennbar aussichtslosen Prozess sind nicht erstattungsfähig (BGH NJW 2013, 1733, Rn. 16).
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