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   AG Kassel, 24.09.2019 - 410 C 2260/19   

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https://dejure.org/2019,39558
AG Kassel, 24.09.2019 - 410 C 2260/19 (https://dejure.org/2019,39558)
AG Kassel, Entscheidung vom 24.09.2019 - 410 C 2260/19 (https://dejure.org/2019,39558)
AG Kassel, Entscheidung vom 24. September 2019 - 410 C 2260/19 (https://dejure.org/2019,39558)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • AG Kassel, 04.06.2019 - 410 C 88/19
    Auszug aus AG Kassel, 24.09.2019 - 410 C 2260/19
    Dies hat zur Folge, dass der Einzelfall als Urheberrechtsverstoß unbedeutend wird (zum Ganzen auch AG Kassel, Urteil vom 04.06.2019 - 410 C 88/19, zit. n. juris, rechtskräftig).
  • LG Stuttgart, 09.05.2018 - 24 O 28/18

    Abmahnkosten bei Filesharing - Klage auf Abmahnkosten und Schadensersatz wegen

    Auszug aus AG Kassel, 24.09.2019 - 410 C 2260/19
    Folglich ist eine anderweitige Auslegung der Norm und der vorgenannten Entscheidung des EuGH gerade im Hinblick auf den dem Gesetzeswortlaut unschwer zu entnehmenden Willen des deutschen Gesetzgebers für Fallkonstellationen der vorliegenden Art gerade nicht vorzunehmen (im Ergebnis genauso OLG Celle, Beschluss vom 12.04.2019 - 13 W 7/19, zit. n. juris = MMR 2019, 450; a.A. ohne vollständige Auseinandersetzung mit den o.g. Aspekten LG Stuttgart, Urteil vom 09.05.2018, zit. n. juris = GRUR-RR 2019, 99, jedoch mit dem Hinweis, dass den Gesetzgebungsmaterialein nicht zu entnehmen sei, welche Auslegung des Begriffes "Unbilligkeit" dem Gesetzgeber bei der Schaffung des § 97a Abs. 3 s. 2 UrhG vorschwebte, so dass auch deswegen ein gesetzgeberisch gewollter Verstoß gegen die Enforcement-Richtlinie nicht angenommen werden kann).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 43/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus AG Kassel, 24.09.2019 - 410 C 2260/19
    Das Versäumnisurteil des BGH vom 12.05.2016 (I ZR 43/15 - Alan Wake, zit. n. juris), auf das sich die Klägerin bezieht, ist aufgrund des dortigen Vorfalles vom 26.05.2012 noch zur alten bis Oktober 2013 in Kraft gewesenen Fassung des § 97a UrhG ergangen, was zur Folge hat, dass die dortigen Grundsätze auf die nunmehr für den hier gegenständlichen Vorfall anzuwendenden Neufassung gerade nicht übertragbar sind.
  • EuGH, 28.07.2016 - C-57/15

    United Video Properties - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechte des geistigen

    Auszug aus AG Kassel, 24.09.2019 - 410 C 2260/19
    Mithin ist es gerade auch nach der Rechtsprechung des EuGH durchaus zulässig, dass das nationale Recht Regelungen vorsieht, die nicht alle (Prozess-)Kosten der der unterlegenen Partei auferlegt, sondern gerade auch die Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit begrenzt (EuGH, Urteil vom 28.07.2016 - C-57/15, zit. n. juris).
  • LG Hamburg, 08.11.2018 - 310 S 7/17

    Doppel-CD - Urheberrecht: Erstattung von Abmahnkosten bei einer

    Auszug aus AG Kassel, 24.09.2019 - 410 C 2260/19
    Dabei berücksichtigt das erkennende Gericht auch, dass eine Abmahnung unterschiedliche Personen wegen vergleichbarer Urheberrechtsverstöße verschiedentlich als eine einheitliche gebührenrechtliche Angelegenheit verstanden werden kann (s. dazu LG Hamburg, Urteil vom 08.11.2018 - 310 S 7/17, zit. n. juris).
  • LG Stuttgart, 21.04.2015 - 17 O 329/14

    Abmahnung: § 97a Absatz 3 UrhG

    Auszug aus AG Kassel, 24.09.2019 - 410 C 2260/19
    Das in der Kommentarliteratur weiter erwähnte Urteil des LG Stuttgart vom 21.04.2015 (17 O 329/14, zit. BeckOK UrhR/Reber a.a.O., offenbar nicht veröffentlicht) wird nur mit den oben genannten Grundsätzen in der Literatur erwähnt.
  • AG Frankenthal, 18.01.2018 - 3a C 209/17

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Ausschluss der Störerhaftung für den

    Auszug aus AG Kassel, 24.09.2019 - 410 C 2260/19
    Die Abmahnkosten fallen gerade nicht darunter, da sie im Wege eines eigenständigen Schadensersatz- bzw. Aufwendungserstattungsanspruches dem Urheberrechtsverletzer zur Last fallen (AG Frankenthal, Urteil vom 18.01.2018 - 3a C 209/17, zit. n. juris).
  • OLG Celle, 12.04.2019 - 13 W 7/19

    Unterlassungsanspruch wegen Filesharing von Musikstücken; Qualifizierter Verstoß

    Auszug aus AG Kassel, 24.09.2019 - 410 C 2260/19
    Folglich ist eine anderweitige Auslegung der Norm und der vorgenannten Entscheidung des EuGH gerade im Hinblick auf den dem Gesetzeswortlaut unschwer zu entnehmenden Willen des deutschen Gesetzgebers für Fallkonstellationen der vorliegenden Art gerade nicht vorzunehmen (im Ergebnis genauso OLG Celle, Beschluss vom 12.04.2019 - 13 W 7/19, zit. n. juris = MMR 2019, 450; a.A. ohne vollständige Auseinandersetzung mit den o.g. Aspekten LG Stuttgart, Urteil vom 09.05.2018, zit. n. juris = GRUR-RR 2019, 99, jedoch mit dem Hinweis, dass den Gesetzgebungsmaterialein nicht zu entnehmen sei, welche Auslegung des Begriffes "Unbilligkeit" dem Gesetzgeber bei der Schaffung des § 97a Abs. 3 s. 2 UrhG vorschwebte, so dass auch deswegen ein gesetzgeberisch gewollter Verstoß gegen die Enforcement-Richtlinie nicht angenommen werden kann).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2014 - 20 U 114/13

    Gegenstandswert einer Klage auf Unterlassung einer Urheberrechtsverletzung

    Auszug aus AG Kassel, 24.09.2019 - 410 C 2260/19
    Die Grundsätze des Urteils des OLG Düsseldorf vom 20.09.2014 (I-20 U 114/13, BeckRS 2015, 4596) können hier nicht herangezogen werden, um eine anderweitige Bestimmung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses an dieser Stelle zu begründen.
  • AG Kassel, 20.04.2021 - 410 C 2101/20

    Filesharing-Fälle - Verjährung von Lizenzschaden

    Dies hat zur Folge, dass der Einzelfall als Urheberrechtsverstoß unbedeutend wird (zum Ganzen auch AG Kassel, Urteil vom 04.06.2019 - 410 C 88/19, zit. n. juris, rechtskräftig, Urteile vom 24.09.2019 - 410 C 2260/19, vom 19.11.2019 - 410 C 2389/19 und vom 25.08.2020 - 410 C 1857/20).
  • AG Kassel, 19.11.2019 - 410 C 2389/19

    Abmahnung aufgrund Filesharing - Deckelung des Gegenstandswertes

    Dies hat zur Folge, dass der Einzelfall als Urheberrechtsverstoß unbedeutend wird (zum Ganzen auch AG Kassel, Urteil vom 04.06.2019 - 410 C 88/19, zit. n. juris, rechtskräftig, und Urteil vom 24.09.2019 - 410 C 2260/19).
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