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   AG Kassel, 27.08.2020 - 800 C 2563/20   

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AG Kassel, 27.08.2020 - 800 C 2563/20 (https://dejure.org/2020,25690)
AG Kassel, Entscheidung vom 27.08.2020 - 800 C 2563/20 (https://dejure.org/2020,25690)
AG Kassel, Entscheidung vom 27. August 2020 - 800 C 2563/20 (https://dejure.org/2020,25690)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 23 Abs. 4 WEG
    Die Corona-Pandemie rechtfertigt regelmäßig keine Beschränkung der Personenzahl auf einer Eigentümerversammlung auf einen Wert unterhalb der teilnahmeberechtigten Eigentümer incl. Verwalter. Spricht die Einladung zu einer Versammlung ohne ausreichende Rechtfertigung eine ...

  • IWW

    § 23 Abs. 4 WEG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Alle Beschlüsse gefassten nichtig: Wohnungseigentümer darf auch in der Corona-Pandemie nicht an der Teilnahme einer Eigentümerversammlung gehindert werden; § 23 Abs. 4 WEG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 23 Abs. 4
    Nichtigkeit eines WEG-Beschlusses bei Beschränkung der Teilnehmerzahl der Eigentümerversammlung wegen Corona

  • RA Kotz

    Trotz Corona-Pandemie dürfen alle Eigentümer an WEG-Versammlung teilnehmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Trotz Corona müssen alle Eigentümer an Versammlung teilnehmen können!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Corona hin oder her: An der Versammlung einer WEG müssen alle Eigentümer teilnehmen dürfen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beschränkung der Personenzahl auf einer Eigentümerversammlung wegen Corona? - Corona-Virus

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Corona-Pandemie: Eigentümerversammlung muss für alle offenbleiben!

  • wir-breiholdt.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Eigentümerversammlungen: Neues Recht und Corona

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Rechtfertigt die Corona-Pandemie eine Beschränkung der Personenzahl auf einer Eigentümerversammlung?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Covid-19: Versammlung nur einiger Wohnungseigentümer? (IMR 2020, 426)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2021, 73

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Kassel, 28.01.2021 - 800 C 2510/20
    Auszug aus AG Kassel, 27.08.2020 - 800 C 2563/20
    Im Wege der einstweiligen Verfügung wird die Vollziehung des in der Eigentümerversammlung vom 22.07.2020 zu Tagesordnungspunkt 9 gefassten Beschlusses bis zum Abschluss der 1. Instanz des Beschlussanfechtungsverfahrens der Parteien vor dem Amtsgericht Kassel zum Az. 800 C 2510/20 einstweilen ausgesetzt.

    Diese Beschlussfassungen hat die Antragstellerin im parallelen Hauptsacheverfahren 800 C 2510/20 angefochten, wobei eine Entscheidung noch nicht getroffen ist.

    im Wege der einstweiligen Verfügung die Vollziehung des in der Eigentümerversammlung vom 22.07.2020 zu Tagesordnungspunkt 9 gefassten Beschlusses einstweilen bis zum Abschluss des Beschlussanfechtungsverfahrens der Parteien vor dem Amtsgericht Kassel zum Az. 800 C 2510/20 bis längstens zum Ablauf etwaige Rechtsbehelfsfristen bezüglich einer Instanz abschließenden Entscheidung auszusetzen.

    Das Gericht hat die Verfahrensakte AG Kassel 800 C 2510/20 beigezogen.

    Die Antragstellerin hat einen Anspruch auf Aufschub der Vollziehung der von ihr im Verfahren 800 C 2510/20 angefochtenen Beschlussfassung der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft A vom 22.07.2020.

  • BGH, 22.07.2011 - V ZR 245/09

    Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft für eine

    Auszug aus AG Kassel, 27.08.2020 - 800 C 2563/20
    Die Nichtigkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist in einem gerichtlichen Verfahren jederzeit von Amts wegen zu berücksichtigen auch dann, wenn sich eine Partei nicht explizit darauf beruft, da die Nichtigkeit für und gegen alle Beteiligten auch ohne ausdrückliche Geltendmachung wirkt (BGH, Urteil v. 22.07.2011, - V ZR 245/09, zit. n. juris = ZMR 2011, 981; Jennißen/Schultzky, § 23 WEG Rdnr. 170; Bär-mann/Merle, § 23 WEG Rdnr. 165).
  • AG Bad Schwalbach, 26.10.2020 - 3 C 268/20

    Beschluss ohne Eigentümer: Corona-Pandemie rechtfertigt keine

    Es wurde damit massiver Druck erzeugt, von der Teilnahme an der Wohnungseigentümerversammlung Abstand zu nehmen und die Wohnungseigentümer so an der Wahrnehmung ihrer Kernrechte zu hindern (vgl. AG Kassel Urteil vom 27.08.2020 - 800 C 2563/20).
  • AG München, 25.02.2021 - 1291 C 2946/21

    Erfolgreicher Eilantrag eines WEG-Verwalters gegen Einberufung einer Versammlung

    Dies kann dazu führen, dass ein Wohnungseigentümer alleine aufgrund der Formulierung der Einladung von vornherein von seinem Erscheinen absieht, um nicht einer ansonsten drohenden Absage der Eigentümerversammlung oder gar einem Zwangsausschluss unterworfen zu werden (vgl. AG Kassel Urt. v. 27.8.2020 - 800 C 2563/20, BeckRS 2020, 22007 Rn. 15).

    Etwaige auf der Versammlung gefasste Beschlüsse wären nichtig (vgl. AG Kassel Urt. v. 27.8.2020 - 800 C 2563/20, BeckRS 2020, 22007 Rn. 15, AG München Urt. V. 29.10.2020 - 483 C 8456/20).

    Da es sich vorliegend um ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung handelt, ist gegenüber dem Hauptsacheverfahren ein Abschlag von 50 % angemessen (vgl. AG Kassel Urt. v. 27.8.2020 - 800 C 2563/20, BeckRS 2020, 22007 Rn. 25).

  • AG Hannover, 22.10.2021 - 407 C 3835/21

    Eigentümer durfte wegen der Corona-Pandemie nicht an WEG-Versammlung teilnehmen -

    Daher ist ein Ausschluss der Eigentümer von Versammlungen unzulässig, weil dem Mitglied dadurch nicht nur faktisch sein Stimmrecht genommen, sondern ihm darüber hinaus die ebenfalls in den Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrecht Fallende Befugnis abgeschnitten wird, auf die Willensbildung der Gemeinschaft durch Rede und Gegenrede Einfluss zu nehmen (BGH NJW 2011, 679, Rn. 8; BeckOKWEG, Stand 01.09.2021 § 24 Rn. 11 9; AG Kassel, Urt. v. 27.08.2020, 800 C 2563/20).

    Hierauf mussten sie sich allerdings nicht verweisen lassen (AG Kassel, Urt. v. 27.08.2020, 800 C 2563/20), da sie so auch nicht die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Willensbildung der Gemeinschaft hatten.

  • AG Dortmund, 19.11.2020 - 514 C 88/20

    Mögliche Zugangsbeschränkungen wegen Corona führen nicht zu nichtigen Beschlüssen

    Zwar ist nicht von einer Nichtigkeit der Beschlussfassung deswegen auszugehen, wenn hypothetisch bei einer Vollversammlung der Wohnungseigentümer einem oder mehreren Eigentümern der Zugang nicht möglich gewesen wäre ohne einen Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnung darzustellen (vgl. hierzu aber AG Kassel, Urteil vom 27.08.2020 - 800 C 2563/20 mit Anmerkung Bub/Pramataroff, FD-MietR 2020, 432711).
  • LG Frankfurt/Main, 02.02.2023 - 13 S 60/22

    Beschlüsse auf "Ein-Personen-Versammlung" sind nur anfechtbar!

    Dieser auf alle Eigentümer gleichsam wirkende Druck allein führt entgegen der unter einigen Amtsgerichten verbreiteten Ansicht jedoch noch nicht zur Nichtigkeit der auf einer "Ein-Personen-Versammlung" gefassten Beschlüsse (aA AG Hamburg St. Georg IMR 2022, 366; ebenso für die Nichtigkeit AG Hannover IMR 2021, 473 und AG Bad Schwalbach IMR 2021, 250 m. Anm. Abramenko; für Nichtigkeit bei angedrohter Absage bei Überschreiten der Saalkapazität AG Kassel, Urteil vom 27.8.2020 - 800 C 2563/20 = BeckRS 2020, 22007, zust. Drasdo NJW-Spezial 2020, 675, abl.

    Letzner ZWE 2021, 136, abl.

  • AG Kassel, 28.01.2021 - 800 C 2510/20

    Entspricht Anstrich der Fassade mit toxischem Mittel ordnungsmäßiger Verwaltung?

    Auf Antrag der Klägerin hat das erkennende Gericht im Verfahren 800 C 2563/20 mit Urteil vom 27.08.2020 eine einstweilige Verfügung erlassen mit dem Inhalt, die Vollziehung des streitgegenständlichen Beschlusses einstweilen auszusetzen.
  • AG Hamburg-St. Georg, 28.01.2022 - 980a C 23/21

    Beschlüsse auf "Ein-Mann"-Versammlung sind nichtig!

    Darin ist eine Ausladung der Eigentümer und ein Eingriff in den unantastbaren Kernbereich des Wohnungseigentumsrechts zu sehen (so in ähnlichen Fällen AG Lemgo, ZWE 2020, 480 = ZMR 2021, 158; AG Kassel, ZWE 2021, 136 = ZMR 2021, 73; AG Hannover, ZMR 2021, 686; AG München, ZMR 2021, 159); es handelte sich dabei nicht lediglich um eine unverbindliche Empfehlung zur Vollmachtserteilung (vgl. dazu etwa AG Marburg, ZMR 2021, 620).
  • AG Hamburg-St. Georg, 10.12.2021 - 980b C 12/21

    Einladung zur Eigentümerversammlung ist Ausladung: Beschlüsse nichtig!

    Darin ist eine Ausladung der Eigentümer und ein Eingriff in den unantastbaren Kernbereich des Wohnungseigentumsrechts zu sehen (so in ähnlichen Fällen AG Lemgo, ZWE 2020, 480 = ZMR 2021, 158; AG Kassel, ZWE 2021, 136 = ZMR 2021, 73; AG Hannover, ZMR 2021, 686; AG München, ZMR 2021, 159); es handelte sich dabei nicht lediglich um eine unverbindliche Empfehlung zur Vollmachtserteilung (vgl. dazu etwa AG Marburg, ZMR 2021, 620).
  • AG Erfurt, 21.06.2023 - 5 C 1696/20

    Wohneigentumsrecht: Einschränkung des Teilnahmerechts an Eigentümerversammlung

    Die Nichtigkeit des Beschlusses nehmen beispielsweise an: AG Bad Schwalbach ZMR 2021, S. 347; AG Hannover ZMR 2021, S. 686; AG Hamburg-St.Georg ZMR 2022, S. 255; AG Kassel ZMR 2021, S. 73; AG Lemgo ZMR 2021, S. 158; AG München ZMR 2021, S. 429.
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