Rechtsprechung
AG Kassel, 28.01.2021 - 800 C 2510/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Verwalter darf für Beschränkung der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung werben, nicht aber die Teilnahme verweigern; § 23 WEG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Entspricht Anstrich der Fassade mit toxischem Mittel ordnungsmäßiger Verwaltung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn Anzahl der ...
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anstrich mit toxischer Farbe im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Entspricht Anstrich der Fassade mit toxischem Mittel ordnungsmäßiger Verwaltung? (IMR 2021, 289)
Verfahrensgang
- AG Kassel, 27.08.2020 - 800 C 2563/20
- LG Frankfurt/Main, 17.12.2020 - 13 S 108/20
- AG Kassel, 28.01.2021 - 800 C 2510/20
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- AG Kassel, 27.08.2020 - 800 C 2563/20
Corona-Pandemie: Keine Beschränkung der Personenzahl auf einer …
Auszug aus AG Kassel, 28.01.2021 - 800 C 2510/20
Auf Antrag der Klägerin hat das erkennende Gericht im Verfahren 800 C 2563/20 mit Urteil vom 27.08.2020 eine einstweilige Verfügung erlassen mit dem Inhalt, die Vollziehung des streitgegenständlichen Beschlusses einstweilen auszusetzen.
- AG Kassel, 27.08.2020 - 800 C 2563/20 Im Wege der einstweiligen Verfügung wird die Vollziehung des in der Eigentümerversammlung vom 22.07.2020 zu Tagesordnungspunkt 9 gefassten Beschlusses bis zum Abschluss der 1. Instanz des Beschlussanfechtungsverfahrens der Parteien vor dem Amtsgericht Kassel zum Az. 800 C 2510/20 einstweilen ausgesetzt.
Diese Beschlussfassungen hat die Antragstellerin im parallelen Hauptsacheverfahren 800 C 2510/20 angefochten, wobei eine Entscheidung noch nicht getroffen ist.
im Wege der einstweiligen Verfügung die Vollziehung des in der Eigentümerversammlung vom 22.07.2020 zu Tagesordnungspunkt 9 gefassten Beschlusses einstweilen bis zum Abschluss des Beschlussanfechtungsverfahrens der Parteien vor dem Amtsgericht Kassel zum Az. 800 C 2510/20 bis längstens zum Ablauf etwaige Rechtsbehelfsfristen bezüglich einer Instanz abschließenden Entscheidung auszusetzen.
Das Gericht hat die Verfahrensakte AG Kassel 800 C 2510/20 beigezogen.
Die Antragstellerin hat einen Anspruch auf Aufschub der Vollziehung der von ihr im Verfahren 800 C 2510/20 angefochtenen Beschlussfassung der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft A vom 22.07.2020.