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   AG Kassel, 28.01.2021 - 800 C 2510/20   

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https://dejure.org/2021,10347
AG Kassel, 28.01.2021 - 800 C 2510/20 (https://dejure.org/2021,10347)
AG Kassel, Entscheidung vom 28.01.2021 - 800 C 2510/20 (https://dejure.org/2021,10347)
AG Kassel, Entscheidung vom 28. Januar 2021 - 800 C 2510/20 (https://dejure.org/2021,10347)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwalter darf für Beschränkung der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung werben, nicht aber die Teilnahme verweigern; § 23 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entspricht Anstrich der Fassade mit toxischem Mittel ordnungsmäßiger Verwaltung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn Anzahl der ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anstrich mit toxischer Farbe im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Entspricht Anstrich der Fassade mit toxischem Mittel ordnungsmäßiger Verwaltung? (IMR 2021, 289)

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Kassel, 27.08.2020 - 800 C 2563/20

    Corona-Pandemie: Keine Beschränkung der Personenzahl auf einer

    Auszug aus AG Kassel, 28.01.2021 - 800 C 2510/20
    Auf Antrag der Klägerin hat das erkennende Gericht im Verfahren 800 C 2563/20 mit Urteil vom 27.08.2020 eine einstweilige Verfügung erlassen mit dem Inhalt, die Vollziehung des streitgegenständlichen Beschlusses einstweilen auszusetzen.
  • AG Kassel, 27.08.2020 - 800 C 2563/20
    Im Wege der einstweiligen Verfügung wird die Vollziehung des in der Eigentümerversammlung vom 22.07.2020 zu Tagesordnungspunkt 9 gefassten Beschlusses bis zum Abschluss der 1. Instanz des Beschlussanfechtungsverfahrens der Parteien vor dem Amtsgericht Kassel zum Az. 800 C 2510/20 einstweilen ausgesetzt.

    Diese Beschlussfassungen hat die Antragstellerin im parallelen Hauptsacheverfahren 800 C 2510/20 angefochten, wobei eine Entscheidung noch nicht getroffen ist.

    im Wege der einstweiligen Verfügung die Vollziehung des in der Eigentümerversammlung vom 22.07.2020 zu Tagesordnungspunkt 9 gefassten Beschlusses einstweilen bis zum Abschluss des Beschlussanfechtungsverfahrens der Parteien vor dem Amtsgericht Kassel zum Az. 800 C 2510/20 bis längstens zum Ablauf etwaige Rechtsbehelfsfristen bezüglich einer Instanz abschließenden Entscheidung auszusetzen.

    Das Gericht hat die Verfahrensakte AG Kassel 800 C 2510/20 beigezogen.

    Die Antragstellerin hat einen Anspruch auf Aufschub der Vollziehung der von ihr im Verfahren 800 C 2510/20 angefochtenen Beschlussfassung der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft A vom 22.07.2020.

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