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   AG Kehl, 01.04.2019 - 2 Cs 504 Js 9359/18   

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https://dejure.org/2019,11533
AG Kehl, 01.04.2019 - 2 Cs 504 Js 9359/18 (https://dejure.org/2019,11533)
AG Kehl, Entscheidung vom 01.04.2019 - 2 Cs 504 Js 9359/18 (https://dejure.org/2019,11533)
AG Kehl, Entscheidung vom 01. April 2019 - 2 Cs 504 Js 9359/18 (https://dejure.org/2019,11533)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • beck-blog

    Fahren ohne Fahrerlaubnis? Bescheinigung über das Bestehen der Fahrprüfung in Frankreich für Fahrzeuge der Klasse B (Certificat dexamen du permis de conduire, CEPC)

  • strafrechtsiegen.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) - ausgestellte Bescheinigung über Bestehen der Fahrprüfung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 21 Abs 1 Nr 1 StVG, § 4 FeV, § 22 Abs 4 S 7 FeV, § 22a Abs 3 S 1 FeV, § 28 FeV
    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Erwerb einer Fahrerlaubnis in Frankreich ohne Ausstellung eines Führerscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2019, 362
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Kehl, 22.03.2016 - 2 Cs 206 Js 10658/15

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der 3. Führerscheinrichtlinie:

    Auszug aus AG Kehl, 01.04.2019 - 2 Cs 504 Js 9359/18
    Denn nach französischem Recht erwirbt der Fahrerlaubnisbewerber unbedingt und auf Dauer die Fahrerlaubnis mit der Ausstellung und Übergabe der Prüfbescheinigung durch den Fahrprüfer, sofern keine Einschränkungen auf der Prüfbescheinigung vermerkt sind, wofür es im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte gibt; eine sofortige Aushändigung des Führerscheins nach bestandener Prüfung ist nicht vorgesehen (siehe im Einzelnen zu den Voraussetzungen des Erwerbs der Fahrerlaubnis in Frankreich und der Unterscheidung zwischen dem Recht und dem Legitimationspapier AG Kehl, Beschluss vom 22. März 2016 - 2 Cs 206 Js 10658/15 -, juris).

    Dies entspricht der Situation, wie sie in Deutschland, allerdings nur ausnahmsweise, besteht, wenn der Führerschein dem Fahrerlaubnisbewerber nicht unmittelbar nach der Prüfung ausgehändigt wird, sondern ihm nur eine Prüfbescheinigung nach § 22 Abs. 4 Satz 7 bzw. § 22a Abs. 3 Satz 1 FeV ausgestellt wird (so auch Dauer/König, Anmerkung zu AG Kehl, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 2 Cs 206 Js 10658/15 -, DAR 2018 S. 459).

    Ob § 29 Nr. 1 FeV die Fahrberechtigung des Angeklagten entfallen ließ, kann an dieser Stelle offengelassen werden, da ein Schuldspruch nach § 21 Abs. 1 StVG, wegen Vorsatzes oder Fahrlässigkeit, im Hinblick auf das Recht der Europäischen Union jedenfalls unverhältnismäßig und damit unzulässig wäre (siehe mit ausführlicher Begründung AG Kehl, Beschluss vom 08. Februar 2018 - 2 Cs 206 Js 10658/15 -, juris; a.A. LG Offenburg, Beschluss vom 27.03.2019 - 3 Qs 29/18).

  • LG Offenburg, 27.03.2019 - 3 Qs 29/18

    Fahren ohne Fahrerlaubnis bei nur vorläufig ausgestellter ausländischer

    Auszug aus AG Kehl, 01.04.2019 - 2 Cs 504 Js 9359/18
    Vorliegend käme die zweite Alternative in Betracht, weil die zeitliche Gültigkeit der Prüfbescheinigung als Legitimationspapier auf die Dauer von vier Monaten beschränkt ist (so, aber ohne Begründung, LG Offenburg, Beschluss vom 27. März 2019 - 3 Qs 29/18; Ternig, Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 26. Oktober 2017, NZV 2018 S. 578, und offenbar auch, aber ebenso ohne weitere Begründung, dafür aber mit einer unzutreffenden Annahme der Anwendbarkeit des § 29 Abs. 3 Nr. 1 FeV nur auf EU/EWR-Fahrerlaubnisse, Dauer/König a.a.O.).

    Ob § 29 Nr. 1 FeV die Fahrberechtigung des Angeklagten entfallen ließ, kann an dieser Stelle offengelassen werden, da ein Schuldspruch nach § 21 Abs. 1 StVG, wegen Vorsatzes oder Fahrlässigkeit, im Hinblick auf das Recht der Europäischen Union jedenfalls unverhältnismäßig und damit unzulässig wäre (siehe mit ausführlicher Begründung AG Kehl, Beschluss vom 08. Februar 2018 - 2 Cs 206 Js 10658/15 -, juris; a.A. LG Offenburg, Beschluss vom 27.03.2019 - 3 Qs 29/18).

  • BGH, 26.07.2001 - 4 StR 170/00

    Zulässigkeit der Vorlage; Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung;

    Auszug aus AG Kehl, 01.04.2019 - 2 Cs 504 Js 9359/18
    Eine Zuwiderhandlung gegen § 29 Abs. 2 FeV, der das Mitführen des Führerscheins nebst etwaiger Übersetzung verlangt, stellt lediglich eine Ordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 FeV, aber keine Straftat dar (vgl. Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl. 2017, § 29 FeV, Rn. 10; jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 4 FeV; Rn. 152; Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 29 FeV, Rn. 12; vgl. auch BGHSt 47, 89).
  • EuGH, 26.10.2017 - C-195/16

    I - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus AG Kehl, 01.04.2019 - 2 Cs 504 Js 9359/18
    Die 3. Führerscheinrichtlinie verlangt zwar nicht die Anerkennung der Fahrerlaubnis in Deutschland, solange der Betroffene noch nicht im Besitz eines sogenannten EU-Führerscheins ist (EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2017 - C-195/16 -, NZV 2018 S. 573).
  • AG Kehl, 14.12.2022 - 2 Cs 504 Js 14645/21

    Strafbarkeit des Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Erteilung einer französischen

    Soweit vertreten wird, dass es sich bei einem CEPC um einen "anderen vorläufig ausgestellten Führerschein" im Sinne des § 29 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 FeV handele und damit die grundsätzlich nach § 29 Abs. 1 FeV geltende Berechtigung - trotz endgültig und vorbehaltlos nach ausländischem Recht erteilter Fahrerlaubnis - nicht gelte (so OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Juli 2019 - 3 Rv 10 Ss 892/18 - VRS 137, 89; LG Offenburg, Beschluss vom 27. März 2019 - 3 Qs 29/18 - NZV 2019, 589; Dauer/König DAR 2018, 459; so wohl auch Ternig, NZV 2018, 578, unklar Lenk, NZV 2019, 589, der offenbar keine Unterscheidung zwischen Recht und Legitimationspapier vornimmt) vermag das Gericht, das diese Frage bislang ausdrücklich offengelassen hat (vgl. Beschluss vom 08. Februar 2018 - 2 Cs 206 Js 10658/15 -, DAR 2018, 457, und Urteil vom 01. April 2019 - 2 Cs 504 Js 9359/18 -, juris), diesem - allein auf die Formulierung "vorläufig ausgestellter Führerschein" gestützten und nicht weiter begründeten - Verständnis von § 29 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 FeV mit Blick auf die Systematik dieser Vorschrift, ihrer Entstehungsgeschichte sowie gesetzgeberischer Wertentscheidungen zur Sanktionierung von Verstößen gegen das Fahrerlaubnisrecht nicht zu folgen:.
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