Rechtsprechung
AG Kehl, 04.11.2015 - 2 Cs 308 Js 20828/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Erfordernis der Anhörung des Beschuldigten bei richterliche Anordnung der Erteilung einer Zustellungsvollmacht nach § 132 StPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis der Anhörung des Beschuldigten i.R.d. richterlichen Anordnung der Erteilung einer Zustellungsvollmacht; Anhörung des Beschuldigten durch den Richter vor der Anordnung der Erteilung einer Zustellungsvollmacht; Ausnahme der Durchführung der Anhörung aus ...
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 33 Abs 4 StPO, § 132 StPO, § 409 StPO
Strafbefehlsverfahren: Erfordernis der Anhörung des Beschuldigten bei richterlicher Anordnung der Erteilung einer Zustellungsvollmacht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anhörung des Beschuldigten bei richterliche Anordnung der Erteilung einer Zustellungsvollmacht erforderlich
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Kehl, 03.03.2015 - 3 Cs 206 Js 13333/14
Sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung: …
Auszug aus AG Kehl, 04.11.2015 - 2 Cs 308 Js 20828/14
Aufgrund der besonderen Tragweite der Zustellungsvollmacht im Strafverfahren (vgl. dazu auch den Beschluss des Amtsgerichts Kehl vom 03.03.2015, Aktenzeichen 3 Cs 206 Js 13333/14, veröffentlicht bei juris.de), hätte diese Möglichkeit genutzt werden müssen. - AG Kehl, 23.10.2015 - 3 Cs 206 Js 1716/15
Sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung: …
Auszug aus AG Kehl, 04.11.2015 - 2 Cs 308 Js 20828/14
Die richterliche Anordnung zur Erteilung einer Zustellungsvollmacht nach § 132 StPO war rechtswidrig ergangen, weil der Angeschuldigte zuvor nicht gemäß § 33 StPO angehört wurde (zur grundsätzlichen Erforderlichkeit der Anhörung siehe Beschluss des Amtsgerichts Kehl vom 23.10.2015, Az. 3 Cs 206 Js 1716/15, veröffentlicht bei juris.de;… Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, 58. Aufl. 2015, § 132, Rn. 12;… Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage 2007, § 132, Rn. 11).