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   AG Kehl, 08.02.2018 - 2 Cs 206 Js 10658/15   

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https://dejure.org/2018,2127
AG Kehl, 08.02.2018 - 2 Cs 206 Js 10658/15 (https://dejure.org/2018,2127)
AG Kehl, Entscheidung vom 08.02.2018 - 2 Cs 206 Js 10658/15 (https://dejure.org/2018,2127)
AG Kehl, Entscheidung vom 08. Februar 2018 - 2 Cs 206 Js 10658/15 (https://dejure.org/2018,2127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • bussgeldsiegen.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Strafbarkeit bei Prüfbescheinigung des besitzenden Fahrzeugführers

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 21 Abs 1 Nr 1 StVG, § 29 Abs 1 FeV, § 75 Abs 1 Nr 4 FeV, Art 2 Abs 1 EGRL 126/2006, Art 21 AEUV
    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Strafbarkeit eines lediglich eine für das Gebiet eines Mitgliedstaats gültige Prüfbescheinigung besitzenden Fahrzeugführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 26.10.2017 - C-195/16

    I - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus AG Kehl, 08.02.2018 - 2 Cs 206 Js 10658/15
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil vom 26. Oktober 2017 (Rechtssache C-195/16, ECLI:EU:C:2017:815) auf die ihm mit Beschluss des Amtsgerichts Kehl vom 22. März 2016 (a.a.O.) in dieser Sache zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen geantwortet, dass ein Mitgliedstaat zwar nicht verpflichtet sei, ein in einem anderen Mitgliedstaat ausgestelltes Legitimationspapier mit dem das Bestehen einer Fahrerlaubnis seines Inhabers bescheinigt werde, dass aber nicht den Anforderungen des in der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 über den Führerschein (3. Führerscheinrichtlinie) vorgesehenen Führerscheinmusters entspreche, die Anerkennung zu verweigern, auch wenn der Inhaber des Legitimationspapier die in der Richtlinie aufgestellten Voraussetzungen für die Ausstellung eines Führerscheins erfülle, und deshalb nicht daran gehindert sei, eine Sanktion gegen eine Person zu verhängen, die zwar die in der Richtlinie vorgesehenen Voraussetzungen für die Ausstellung eines Führerscheins erfüllt habe, aber in seinem Hoheitsgebiet ein Kraftfahrzeug führt, ohne im Besitz eines den Anforderungen des in dieser Richtlinie vorgesehenen Musters entsprechenden Führerscheins zu sein, und die bis zur Ausstellung eines entsprechenden Führerscheins durch einen anderen Mitgliedstaat das Bestehen ihrer in diesem anderen Mitgliedstaat erworbene Fahrerlaubnis ausschließliche durch ein von ihm ausgestelltes vorläufiges Legitimationspapier nachweisen könne.

    Der Führerschein dient hingegen lediglich dem Nachweis des Bestehens der Fahrerlaubnis (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Februar 1996, Rechtssache C-193/94, ECLI:EU:C:1996:70, Rn. 34; Schlussanträge des Generalanwalts vom 16. Mai 2017 in der Rechtssache C-195/16, ECLI:EU:C:2017:374, Rn. 36 ff.).

    Da das Nichtmitführen des Führerscheins als Legitimationspapier die vom Fahrzeugführer ausgehende Gefahr nicht erhöht, ist der Unrechtsgehalt dieses Verstoßes als erheblich geringer anzusehen als das Führen eines Fahrzeugs ohne jede Fahrerlaubnis (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2017, a.a.O, Rn. 76).

    (2) Dafür, dass allenfalls die Ahndung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld als verhältnismäßig angesehen werden kann, spricht auch die Begründung des Urteils des EuGH vom 26. Oktober 2017 (a.a.O.).

  • OLG Oldenburg, 15.07.2008 - Ss 6/08

    Erteilung der Gemeinschaftslizenz Art. 5 Abs. 4 VO Nr. 881/92/EWG; Unternehmer

    Auszug aus AG Kehl, 08.02.2018 - 2 Cs 206 Js 10658/15
    Durch das Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH ruhte die Verjährung nach § 32 OWiG nicht, da die Vorlage freiwillig im Sinne des Art. 267 Abs. 2 AEUV erfolgte (vgl. OLG Oldenburg VRS 115, 366-369 Göhler, OWiG, 17. Aufl. 2017, § 32, Rn. 4).
  • EuGH, 29.02.1996 - C-193/94

    Skanavi und Chryssanthakopoulos

    Auszug aus AG Kehl, 08.02.2018 - 2 Cs 206 Js 10658/15
    Der Führerschein dient hingegen lediglich dem Nachweis des Bestehens der Fahrerlaubnis (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Februar 1996, Rechtssache C-193/94, ECLI:EU:C:1996:70, Rn. 34; Schlussanträge des Generalanwalts vom 16. Mai 2017 in der Rechtssache C-195/16, ECLI:EU:C:2017:374, Rn. 36 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2017 - C-195/16

    I - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung - Führerschein - Gegenseitige

    Auszug aus AG Kehl, 08.02.2018 - 2 Cs 206 Js 10658/15
    Der Führerschein dient hingegen lediglich dem Nachweis des Bestehens der Fahrerlaubnis (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Februar 1996, Rechtssache C-193/94, ECLI:EU:C:1996:70, Rn. 34; Schlussanträge des Generalanwalts vom 16. Mai 2017 in der Rechtssache C-195/16, ECLI:EU:C:2017:374, Rn. 36 ff.).
  • LG Offenburg, 27.03.2019 - 3 Qs 29/18

    Fahren ohne Fahrerlaubnis bei nur vorläufig ausgestellter ausländischer

    Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Offenburg wird der Beschluss des Amtsgerichts Kehl vom 08. Februar 2018 (2 Cs 206 Js 10658/15).

    Die Staatsanwaltschaft legt im Strafverfahren 2 Cs 206 Js 10658/15 M. zur Last, am 15.05.2015 mit einem Pkw in R. am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen zu haben, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sein soll.

  • AG Kehl, 14.12.2022 - 2 Cs 504 Js 14645/21

    Strafbarkeit des Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Erteilung einer französischen

    Soweit vertreten wird, dass es sich bei einem CEPC um einen "anderen vorläufig ausgestellten Führerschein" im Sinne des § 29 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 FeV handele und damit die grundsätzlich nach § 29 Abs. 1 FeV geltende Berechtigung - trotz endgültig und vorbehaltlos nach ausländischem Recht erteilter Fahrerlaubnis - nicht gelte (so OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Juli 2019 - 3 Rv 10 Ss 892/18 - VRS 137, 89; LG Offenburg, Beschluss vom 27. März 2019 - 3 Qs 29/18 - NZV 2019, 589; Dauer/König DAR 2018, 459; so wohl auch Ternig, NZV 2018, 578, unklar Lenk, NZV 2019, 589, der offenbar keine Unterscheidung zwischen Recht und Legitimationspapier vornimmt) vermag das Gericht, das diese Frage bislang ausdrücklich offengelassen hat (vgl. Beschluss vom 08. Februar 2018 - 2 Cs 206 Js 10658/15 -, DAR 2018, 457, und Urteil vom 01. April 2019 - 2 Cs 504 Js 9359/18 -, juris), diesem - allein auf die Formulierung "vorläufig ausgestellter Führerschein" gestützten und nicht weiter begründeten - Verständnis von § 29 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 FeV mit Blick auf die Systematik dieser Vorschrift, ihrer Entstehungsgeschichte sowie gesetzgeberischer Wertentscheidungen zur Sanktionierung von Verstößen gegen das Fahrerlaubnisrecht nicht zu folgen:.
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