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   AG Kehl, 19.04.2002 - 4 C 716/01   

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https://dejure.org/2002,6511
AG Kehl, 19.04.2002 - 4 C 716/01 (https://dejure.org/2002,6511)
AG Kehl, Entscheidung vom 19.04.2002 - 4 C 716/01 (https://dejure.org/2002,6511)
AG Kehl, Entscheidung vom 19. April 2002 - 4 C 716/01 (https://dejure.org/2002,6511)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des Widerrufsrechts gemäß § 3 Fernabsatzgesetz (FernAbsG) bei Fernabsatzverträgen in der Form von Versteigerungen; Durchführung einer Online-Auktion auf der eBay-Website; Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Bietenden im Rahmen einer ...

  • info-it-recht.de

    Widerrufsrecht bei Online-Auktionen möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei Online-Auktion kein Widerrufs-Ausschluss

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1060
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus AG Kehl, 19.04.2002 - 4 C 716/01
    Bei dem zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher geschlossenen Vertrag handelt es sich gemäß den AGB der Internet-Plattform (hier: EBAY) um einen Kaufvertrag im Sinne von § 433 BGB (Anschluss an BGH NJW 2002, 363, "Ricardo.de").

    Zwischen den Parteien sind nach Ablauf der Online-Auktion (§ 7 Abs. 3 AGB der Firma eBay) durch die jeweiligen Angebote des Klägers und die Annahme durch den Beklagten gemäß §§ 145, 147 BGB, 7 Abs. 1 und 2 der AGB der Firma eBay vier Kaufverträge im Sinne von § 433 BGB zustande gekommen (so im Ergebnis auch BGH NJW 2002, 363, 364).

  • KG, 11.05.2001 - 5 U 9586/00

    Zulässigkeit der Bezeichnung einer Verkaufsaktion als "Internet-Auktion

    Auszug aus AG Kehl, 19.04.2002 - 4 C 716/01
    Das Widerrufsrecht ist nicht gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 5 Fernabsatzgesetz (jetzt: § 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB) ausgeschlossen, da eine Versteigerung im Sinne von § 156 BGB nicht vorliegt (Anschluss an KG, NJW 2001, 3272).

    Eine solche Vertragsgestaltung bestand zwischen den Parteien - wie ausgeführt - aufgrund der vereinbarten AGB der Firma eBay gerade nicht (offen gelassen auch vom BGH a.a.O.; vgl. zu den Unterschieden auch KG, NJW 2001, 3272).

  • OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96

    Vollziehung einer Urteilsverfügung; Irreführung durch Werbung mit der

    Auszug aus AG Kehl, 19.04.2002 - 4 C 716/01
    Irreführend im Sinne von § 3 UWG ist die Angabe des Klägers "V.-Preis" in jedem Fall, weil ihre Bedeutung unklar und mehrdeutig ist (vgl. zu einem ähnlichen Fall: OLG Stuttgart, WRP 1997, 873, 877).
  • AG Menden, 10.11.2003 - 4 C 183/03

    Internet-Auktion, Widerrufsrecht

    (so: Lettl, Versteigerung im Internet, JuS 2002 Seite 222) oder nicht (so: LG Hof, MMR 2002, 760 und AG Kehl, NJW-RR 2003, 1060 mit dem Argument, es liege keine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB vor, wie es der Gesetzeswortlaut aber voraussetze).
  • LG Konstanz, 28.07.2004 - 11 S 31/04

    E-Commerce: Widerruf einer unwahren Tatsachenbehauptung im Bewertungssystem einer

    Mangels Zuschlags scheidet jedenfalls ein Vertragsschluss nach § 156 BGB aus (vgl. Amtsgericht Kehl, NJW-RR 2003, 1060 f.; Landgericht Hof, Urteil vom 26.04.2002, Az.: 22 S 10/02; anderer Auffassung wohl Münchner Kommentar/Wendehorst, 4. Auflage, § 312 d Rndnr. 46).
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