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   AG Kehl, 26.04.2016 - 3 Cs 208 Js 14124/14   

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https://dejure.org/2016,8235
AG Kehl, 26.04.2016 - 3 Cs 208 Js 14124/14 (https://dejure.org/2016,8235)
AG Kehl, Entscheidung vom 26.04.2016 - 3 Cs 208 Js 14124/14 (https://dejure.org/2016,8235)
AG Kehl, Entscheidung vom 26. April 2016 - 3 Cs 208 Js 14124/14 (https://dejure.org/2016,8235)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schutzbereich des Art. 31 Abs. 1 Genfer Flüchtlingskonvention: Begleitdelikte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reichweite des persönlichen Strafausschließungsgrunds des Art. 31 Abs. 1 GFK im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 95 AufenthG, Art 31 Abs 1 FlüAbk, § 276 Abs 1 StGB
    Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen: Persönlicher Strafausschließungsgrund bei Flucht des Angeschuldigten aus Syrien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Begleitdelikte einer Flucht - die gefälschten Reisepapiere

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Begleitdelikte und der persönliche Strafausschließungsgrund der Genfer Flüchtlingskonvention:

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.12.2014 - 2 BvR 450/11

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Gebrauchens unechter Personaldokumente bei der

    Auszug aus AG Kehl, 26.04.2016 - 3 Cs 208 Js 14124/14
    Unerheblich für die Anwendbarkeit des Art. 31 Abs. 1 GFK ist, ob der Angeschuldigte bereits nach deutschem Ausländerrecht als "Flüchtling" anerkannt wurde oder zumindest einen Antrag auf Anerkennung gestellt hat (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.12.2014, Az. 2 BvR 450/11, NVwZ 2015, 361).

    Das Tatbestandsmerkmal der "Unmittelbarkeit" des Art. 31 Abs. 1 GFK will lediglich verhindern, dass Flüchtlinge, die sich bereits in einem anderen Staat niedergelassen haben, unter Berufung auf die Konvention ungehindert weiterreisen können (vgl. die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 08.12.2014, a.a.O.; OLG Stuttgart, Urteil vom 02.03.2010, Az. 4 Ss 1558/09, veröffentlicht bei juris.de.; AG Frankfurt, Urteil vom 17.06.2015, Az. 975 Cs 858 Js 53066/14, StV 2015, 706).

    Es liege nicht im Schutzbereich von Art. 31 Abs. 1 GFK, kriminellem Tun Vorschub zu leisten, wie es bei Gebrauch von falschen Personaldokumenten, die entgeltlich von Schleusern erworben worden seien, der Fall sei (vgl. OLG München, Beschluss vom 29.03.2010, Az. 5St RR (II) 79/10, veröffentlicht bei juris.de; OLG Dresden, Beschluss vom 18.01.2011, Az. 3 Ss 780/10, zitiert in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 08.12.2014, a.a.O.; so auch zumindest für die Benutzung falscher Dokumente Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 206. Ergänzungslieferung Januar 2016, Rn. 68; Beck'scher Online-Kommentar Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 9. Edition, Stand 01.11.2015, Rn. 108).

    (b.) Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in seinem Beschluss vom 08.12.2014 (a.a.O.) entschieden, dass es, zumindest im Fall des sogenannten Flughafenverfahrens (§ 18a AsylVfG), von Verfassung wegen nicht geboten sei, Art. 31 Abs. 1 GFK dahin auszulegen, dass auch Begleitdelikte vom Schutzbereich erfasst werden.

    Danach kann zumindest nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass Begleitdelikte jeglicher Art erfasst sind (vgl. dazu die umfassenden Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 08.12.2014, a.a.O.).

    Andererseits ist die Erstreckung des Art. 31 Abs. 1 GFK auf Begleitdelikte möglich und wird von fast der Hälfte der Konventionsstaaten in dieser Weise angewendet (Stand 2003, siehe Darstellung im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.12.2014, a.a.O.).

    (d.) Schließlich ist der hier zu entscheidende Fall nicht mit dem zu vergleichen, der der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 08.12.2014 (a.a.O.) zugrunde lag.

  • OLG Frankfurt, 28.10.1996 - 1 Ss 232/96
    Auszug aus AG Kehl, 26.04.2016 - 3 Cs 208 Js 14124/14
    Ob sich der Angeschuldigte bereits auf einen rechtfertigenden oder entschuldigenden Notstand gemäß §§ 34, 35 StGB berufen kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.1996, Az. 1 Ss 232/96, StV 1997, 78; AG Korbach, Urteil vom 13.08.2012, Az. 4 Cs 1620 Js 8985/12, veröffentlicht bei juris.de; AG Nienburg, Urteil vom 16.05.2013, Az. 4 Cs 519 Js 24060/12, veröffentlicht bei juris.de), kann nach dem Vorgesagten offenbleiben.
  • AG Korbach, 13.08.2012 - 4 Cs 1620 Js 8985/12

    Fluchtspezifische Notstandssituation, unerlaubte Einreise, unerlaubter

    Auszug aus AG Kehl, 26.04.2016 - 3 Cs 208 Js 14124/14
    Ob sich der Angeschuldigte bereits auf einen rechtfertigenden oder entschuldigenden Notstand gemäß §§ 34, 35 StGB berufen kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.1996, Az. 1 Ss 232/96, StV 1997, 78; AG Korbach, Urteil vom 13.08.2012, Az. 4 Cs 1620 Js 8985/12, veröffentlicht bei juris.de; AG Nienburg, Urteil vom 16.05.2013, Az. 4 Cs 519 Js 24060/12, veröffentlicht bei juris.de), kann nach dem Vorgesagten offenbleiben.
  • AG Nienburg, 16.05.2013 - 4 Cs 319/12

    Notlüge bleibt straffrei

    Auszug aus AG Kehl, 26.04.2016 - 3 Cs 208 Js 14124/14
    Ob sich der Angeschuldigte bereits auf einen rechtfertigenden oder entschuldigenden Notstand gemäß §§ 34, 35 StGB berufen kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.1996, Az. 1 Ss 232/96, StV 1997, 78; AG Korbach, Urteil vom 13.08.2012, Az. 4 Cs 1620 Js 8985/12, veröffentlicht bei juris.de; AG Nienburg, Urteil vom 16.05.2013, Az. 4 Cs 519 Js 24060/12, veröffentlicht bei juris.de), kann nach dem Vorgesagten offenbleiben.
  • OLG München, 29.03.2010 - 5St RR (II) 79/10

    Urkundenfälschung: Unerlaubte Einreise eines Asylbewerbers in das Bundesgebiet

    Auszug aus AG Kehl, 26.04.2016 - 3 Cs 208 Js 14124/14
    Es liege nicht im Schutzbereich von Art. 31 Abs. 1 GFK, kriminellem Tun Vorschub zu leisten, wie es bei Gebrauch von falschen Personaldokumenten, die entgeltlich von Schleusern erworben worden seien, der Fall sei (vgl. OLG München, Beschluss vom 29.03.2010, Az. 5St RR (II) 79/10, veröffentlicht bei juris.de; OLG Dresden, Beschluss vom 18.01.2011, Az. 3 Ss 780/10, zitiert in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 08.12.2014, a.a.O.; so auch zumindest für die Benutzung falscher Dokumente Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 206. Ergänzungslieferung Januar 2016, Rn. 68; Beck'scher Online-Kommentar Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 9. Edition, Stand 01.11.2015, Rn. 108).
  • AG München, 01.03.2012 - 836 Cs 381 Js 200807/11

    Einreise eines Flüchtlings mit gefälschten Ausweisdokumenten: Strafbarkeit wegen

    Auszug aus AG Kehl, 26.04.2016 - 3 Cs 208 Js 14124/14
    Vielmehr muss es genügen, dass dieses Urkundsdelikt nach verständiger Würdigung aus der Sicht eines Flüchtlings in seiner konkreten Situation die Reise überhaupt erst durchführbar erscheinen lässt und diese Reise nur mit der falschen Urkunde in zumutbarer Weise unternommen werden kann, insbesondere unter Vermeidung von erheblichen Gefahren für Leib und Leben, in angemessener Zeit und mit adäquaten finanziellen Aufwand oder unter Umgehung staatlicher Maßnahmen der Verhinderung der (weiteren) Flucht, sei es des Heimatstaats oder eines Durchgangslands, wobei die Integrität der Rechtsordnung des Staates, dessen Interessen durch das Urkundsdelikt betroffen sind, nicht in unverhältnismäßiger Weise beeinträchtigt werden darf (noch weitergehend AG München, Urteil vom 01.03.2012, Az. 836 Cs 381 Js 200807/11; Stellungnahme des UNHCR zur Auslegung und Reichweite des Art. 31 Abs. 1 GFK vom Mai 2004, veröffentlicht vom UNHCR im Internet, nach dessen Untersuchung die deutsche Rechtsprechung Art. 31 Abs. 1 GFK bis dahin weit auslegte und Urkundsdelikte in den Schutzbereich des Artikel 31 Abs. 1 GFK einbezog).
  • AG Frankfurt/Main, 09.06.2015 - 975 Cs 858 Js 53066/14

    Persönlicher Strafausschließungsgrund Art. 31 Genfer Flüchtlingskonvention,

    Auszug aus AG Kehl, 26.04.2016 - 3 Cs 208 Js 14124/14
    Das Tatbestandsmerkmal der "Unmittelbarkeit" des Art. 31 Abs. 1 GFK will lediglich verhindern, dass Flüchtlinge, die sich bereits in einem anderen Staat niedergelassen haben, unter Berufung auf die Konvention ungehindert weiterreisen können (vgl. die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 08.12.2014, a.a.O.; OLG Stuttgart, Urteil vom 02.03.2010, Az. 4 Ss 1558/09, veröffentlicht bei juris.de.; AG Frankfurt, Urteil vom 17.06.2015, Az. 975 Cs 858 Js 53066/14, StV 2015, 706).
  • OLG Stuttgart, 02.03.2010 - 4 Ss 1558/09

    Unerlaubte Einreise in das Bundesgebiet: Persönlicher Strafausschließungsgrund

    Auszug aus AG Kehl, 26.04.2016 - 3 Cs 208 Js 14124/14
    Das Tatbestandsmerkmal der "Unmittelbarkeit" des Art. 31 Abs. 1 GFK will lediglich verhindern, dass Flüchtlinge, die sich bereits in einem anderen Staat niedergelassen haben, unter Berufung auf die Konvention ungehindert weiterreisen können (vgl. die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 08.12.2014, a.a.O.; OLG Stuttgart, Urteil vom 02.03.2010, Az. 4 Ss 1558/09, veröffentlicht bei juris.de.; AG Frankfurt, Urteil vom 17.06.2015, Az. 975 Cs 858 Js 53066/14, StV 2015, 706).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2020 - 11 S 1076/19

    Anforderungen an das Erlöschen einer Ausbildungsduldung

    Zum einen wird unter Hinweis auf das mit Art. 31 Abs. 1 GFK verfolgte Interesse an einem wirksamen Schutz von Flüchtlingen vertreten, dass diese Norm auch derartige Begleitdelikte erfasse (vgl. etwa AG Kehl, Beschluss vom 26.04.2016 - 3 Cs 208 Js 14124/14 -, juris Rn. 14; AG Korbach, Urteil vom 13.08.2012 - 4 Cs 1620 Js 8985/12 u.a. -, juris Rn. 21; AG München, Urteil vom 01.03.2012 - 836 Cs 381 Js 200807/11 -, juris Rn. 11; Winkelmann/Stephan, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 95 Rn. 116; Huber, AufenthG, 2. Aufl. 2018, § 95 Rn. 281 f.; Hathaway, The Rights of Refugees under International Law, 7. Aufl. 2018, S. 408 ff.; Fahlbusch, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, § 95 AufenthG Rn. 262 f.; Röder, Asylmagazin 2015, 144 ; Hörich/Bergmann, NVwZ 2015, 367 f.; Fischer-Lescano/Horst, ZAR 2011, 81 ).
  • LG Offenburg, 14.07.2017 - 3 Qs 48/16

    Ausländerrecht: Unrechtmäßige Einreise eines Ausländers aus einem sicheren

    Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Offenburg wird der Beschluss des Amtsgerichts Kehl vom 26.04.2016, Az. 3 Cs 208 Js 14124/14, aufgehoben.
  • AG Landau/Pfalz, 25.07.2016 - 6 Cs 505 Js 23889/16

    "Griechische Anlaufbescheinigung" als aufenthaltsrechtliches Papier iSd § 276a

    Daher greift hier Art. 31 der Genfer Konvention ein, wonach auch das Begleitdelikt des Verschaffens amtlicher Ausweise neben der unerlaubten Einreise straffrei bleiben muss (vgl. AG Kehl, BeckRS 2016, 07863).
  • AG Landau/Isar, 25.07.2016 - 6 Cs 505 Js 23889/16
    Daher greift hier Art. 31 der Genfer Konvention ein, wonach auch das Begleitdelikt des Verschaffens amtlicher Ausweise neben der unerlaubten Einreise straffrei bleiben muss (vgl. AG Kehl, BeckRS 2016, 07863).
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