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AG Kehl, 27.07.2017 - 2 Cs 206 Js 21301/16 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Kehl, 27.07.2017 - 2 Cs 206 Js 21301/16
- AG Kehl, 04.10.2017 - 2 Cs 206 Js 21301/16
- LG Offenburg, 19.03.2018 - 3 Qs 73/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 30.11.1987 - 2 Ws 452/87
Auszug aus AG Kehl, 27.07.2017 - 2 Cs 206 Js 21301/16
(b) Später betrafen andere obergerichtliche Entscheidungen auch die Zustellungskompetenz für Beschlüsse über die nachträgliche Gesamtstrafenbildung (OLG Saarbrücken NStZ 1986, 470 mit Anmerkung von Wendisch ) und den Widerruf der Bewährung (OLG Düsseldorf NStZ 1988, 150), wobei die Zustellungskompetenz des Gerichts nach § 36 Abs. 1 StPO bereits daraus resultiere, dass diese Beschlüsse, anders als der Beschluss nach § 57 Abs. 1 StGB, erst nach Eintritt der formellen Rechtskraft vollstreckungsfähig sind. - OLG Hamm, 14.10.1977 - 2 Ws 190/77
Auszug aus AG Kehl, 27.07.2017 - 2 Cs 206 Js 21301/16
Während die einen eine weite Auslegung vertraten, wonach darunter jede Maßnahme der Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidung zu verstehen und ein zwangsweises Vorgehen dabei nicht erforderlich sei (vgl. OLG Hamm NJW 1978, 175; OLG Celle, Beschluss vom 03.01.1992, Az. 1 Ws 365/91, juris; Oldenburg NStZ-RR 2009, 219), argumentierten die anderen, mit dem Begriff der Vollstreckung sei im gewöhnlichen Wortsinn von zwangsweiser Durchführung zu verstehen (vgl. Hermann , Anmerkung zu OLG Hamm a.a.O., NJW 1978, 653; OLG Oldenburg NStZ-RR 2009, 219). - OLG Oldenburg, 18.03.2009 - 1 Ws 162/09
Zuständigkeit für die Anordnung der förmlichen Zustellung eines Beschlusses gemäß …
Auszug aus AG Kehl, 27.07.2017 - 2 Cs 206 Js 21301/16
Während die einen eine weite Auslegung vertraten, wonach darunter jede Maßnahme der Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidung zu verstehen und ein zwangsweises Vorgehen dabei nicht erforderlich sei (vgl. OLG Hamm NJW 1978, 175; OLG Celle, Beschluss vom 03.01.1992, Az. 1 Ws 365/91, juris; Oldenburg NStZ-RR 2009, 219), argumentierten die anderen, mit dem Begriff der Vollstreckung sei im gewöhnlichen Wortsinn von zwangsweiser Durchführung zu verstehen (…vgl. Hermann , Anmerkung zu OLG Hamm a.a.O., NJW 1978, 653; OLG Oldenburg NStZ-RR 2009, 219). - OLG Celle, 03.01.1992 - 1 Ws 365/91
Auszug aus AG Kehl, 27.07.2017 - 2 Cs 206 Js 21301/16
Während die einen eine weite Auslegung vertraten, wonach darunter jede Maßnahme der Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidung zu verstehen und ein zwangsweises Vorgehen dabei nicht erforderlich sei (vgl. OLG Hamm NJW 1978, 175; OLG Celle, Beschluss vom 03.01.1992, Az. 1 Ws 365/91, juris; Oldenburg NStZ-RR 2009, 219), argumentierten die anderen, mit dem Begriff der Vollstreckung sei im gewöhnlichen Wortsinn von zwangsweiser Durchführung zu verstehen (…vgl. Hermann , Anmerkung zu OLG Hamm a.a.O., NJW 1978, 653; OLG Oldenburg NStZ-RR 2009, 219). - OLG Celle, 15.04.2016 - 1 Ws 193/16
Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft für die Vollstreckung von Ordnungsgeldern …
Auszug aus AG Kehl, 27.07.2017 - 2 Cs 206 Js 21301/16
Demgegenüber gibt es in Bezug auf den § 36 StPO, bis auf die Auslegung des § 36 Abs. 2 S. 2 StPO, wonach § 36 Abs. 2 S. 1 StPO nicht für Entscheidungen gilt, die die Ordnung in der Sitzung betreffen (vgl. BGH NJW 1989, 1740; OLG Celle NStZ-RR 2016, 294), soweit ersichtlich keine Diskussion darüber, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen das Gericht oder die Staatsanwaltschaft für die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen zuständig ist.