Rechtsprechung
AG Kehl, 28.02.2011 - 4 C 205/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mietwagenkosten in Höhe von 610 EUR für vier Tage Mietzeit werden nicht durch die Haftpflichtversicherung ersetzt; Ersatz von den den günstigsten Mietpreis übersteigenden Mietwagenkosten
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Schwacke ist nicht als Schätzgrundlage geeignet, wenn der Wert für einen Wagen der Gruppe 3 im... | Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; Rechtsdienstleistungsgesetz/RBerG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7; VVG § 115; BGB § 249
Mietwagenkosten in Höhe von 610 EUR für vier Tage Mietzeit werden nicht durch die Haftpflichtversicherung ersetzt; Ersatz von den den günstigsten Mietpreis übersteigenden Mietwagenkosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schätzung von Mietwagenkosten
Papierfundstellen
- NZV 2011, 251
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
Auszug aus AG Kehl, 28.02.2011 - 4 C 205/10
Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis ersetzt verlangen kann (BGH NJW 2006, 1506; BGH NJW 2007, 1122; BGH NJW 2008, 1519).Der Kläger zeigt nämlich nicht mit konkreten Tatsachen auf, dass die geltend gemachten angeblichen Mängel sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (vgl. BGH NJW 2008, 1519).
- BGH, 16.11.2006 - I ZR 257/03
Umfang des Schadensersatzes; Befreiung von einer Verbindlichkeit
Auszug aus AG Kehl, 28.02.2011 - 4 C 205/10
Einforderbar waren die Kosten nicht vor Rechnungsstellung, da der Kläger bis dahin nicht mit dieser Verbindlichkeit beschwert war (BGH NJW 2007, 1809 ff). - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 243/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Kehl, 28.02.2011 - 4 C 205/10
Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis ersetzt verlangen kann (BGH NJW 2006, 1506; BGH NJW 2007, 1122; BGH NJW 2008, 1519). - BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05
Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts
Auszug aus AG Kehl, 28.02.2011 - 4 C 205/10
Bei der Abwicklung eines "durchschnittlichen" bzw. "normalen" Verkehrsunfalls ist damit auch nur eine 1, 3 Geschäftsgebühr gerechtfertigt (BGH Urt. v. 31.10.2006 - VI ZR 261/05, juris Rn. 6 a.a.O. Rn. 7). - BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"
Auszug aus AG Kehl, 28.02.2011 - 4 C 205/10
Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis ersetzt verlangen kann (BGH NJW 2006, 1506; BGH NJW 2007, 1122; BGH NJW 2008, 1519).
- AG Kehl, 23.09.2011 - 5 C 199/10
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schätzgrundlage für ersatzfähige …
Es bestehen deutliche Anhaltspunkte dafür, dass sich die bekannten und hinlänglich diskutierten methodischen Nachteile der Schwacke-Liste (vgl. mit ausführlicher Darstellung LG Ansbach NZV 2011, 251) mittlerweile in konkreter und erheblicher Weise auswirken und so die Geeignetheit dieser Erhebung in Frage stellen.Dies wurde bereits für andere Postleitzahlenbereiche aufgezeigt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20.07.2011, Az 13 U 108/10; LG Ansbach NZV 2011, 251).
Diese haben in anderen Fällen ergeben, dass die in der Schwacke-Liste angegebenen, für die jeweilige Entscheidung maßgeblichen Preise nicht der tatsächlichen Marktlage entsprechen (dazu AG Kehl NZV 2011, 251 sowie Urteile vom 09.09.2011, Az. 4 C 798/10 und 4 C 59/11, beide bei juris.de veröffentlicht).
Im Gegenteil haben bereits konkrete sachverständige Untersuchungen in anderen Fällen ergeben, dass sich die tatsächlich verfügbaren Tarife im hier maßgeblichen Postleitzahlenbereich im Bereich des Fraunhofer-Mietpreisspiegels bewegen (dazu AG Kehl NZV 2011, 251 sowie Urteile vom 09.09.2011, Az. 4 C 798/10 und 4 C 59/11, beide bei juris.de veröffentlicht).
- AG Kehl, 09.09.2011 - 4 C 59/11
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Schwacke-Mietpreisspiegel 2010 als …
Ausgehend von den Feststellungen des Sachverständigen im vorliegenden Rechtsstreit und von Gutachten in weiteren Verfahren (vgl. beispielsweise AG Kehl, NZV 2011, 251 ff; AG Kehl, Urteil vom 09.09.2011, Az.: 4 C 798/10) hat das Gericht keine Zweifel, dass sich die tatsächlich verfügbaren Tarife auch für kurzfristige Anmietungen im Postleitzahlengebiet 776 im Bereich der Fraunhofer-Liste bewegen und weit unter den Angaben der Schwacke-Liste liegen (…so auch LG Ansbach, a.a.O. mit ausführlicher Begründung).