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   AG Kelheim, 25.10.2010 - 1 C 567/10   

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https://dejure.org/2010,68387
AG Kelheim, 25.10.2010 - 1 C 567/10 (https://dejure.org/2010,68387)
AG Kelheim, Entscheidung vom 25.10.2010 - 1 C 567/10 (https://dejure.org/2010,68387)
AG Kelheim, Entscheidung vom 25. Oktober 2010 - 1 C 567/10 (https://dejure.org/2010,68387)
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  • AG Berlin-Hohenschönhausen, 05.09.2006 - 2 C 381/05

    Eintrittspflicht der Teilkaskoversicherung: Neuwertentschädigung für ein

    Auszug aus AG Kelheim, 25.10.2010 - 1 C 567/10
    In den von der Klagepartei zitierten Gerichtsentscheidungen (AG Hohenschönhausen, Urt. vom 05.09.2006, 2 C 381/05; AG Düsseldorf, Urt. vom 2 5.06.2009, 42 C 9779/08 - beide Urteile bezogen auf die Situation im Jahr 2006 oder früher; AG Hannover.
  • AG Düsseldorf, 25.06.2009 - 42 C 9779/08

    Deckungsumfang für Navigationsgeräte in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus AG Kelheim, 25.10.2010 - 1 C 567/10
    In den von der Klagepartei zitierten Gerichtsentscheidungen (AG Hohenschönhausen, Urt. vom 05.09.2006, 2 C 381/05; AG Düsseldorf, Urt. vom 2 5.06.2009, 42 C 9779/08 - beide Urteile bezogen auf die Situation im Jahr 2006 oder früher; AG Hannover.
  • AG Essen, 31.08.2007 - 20 C 1/07

    Teilkasko - Sachverständigenverfahren und Gebrauchtpreisersatz bei Navi

    Auszug aus AG Kelheim, 25.10.2010 - 1 C 567/10
    Im übrigen vermag das Gericht keine einheitliche Linie in der Rechtsprechung zu erkennen, da viele Gerichte - sachverständig beraten - die Existenz eines seriösen Gebrauchtmarkts bejahen (AG Wuppertal, Urteil vom 17.03.2009, 39 C 489/08; AG Essen, Urteil vom 31.08.2007, 20 C 1/07 [hier kam ein Sachverständiger zum Ergebnis, dass ein seriöser Gebrauchtmarkt existiert]; AG Frankfurt, Urteil vom 22.03.2007, 32 C 2994/06 [hier ging es gar um die Entwendung eines Geräts, das aus dem Gebrauchtmarkt stammt!]).
  • AG Frankfurt/Main, 22.03.2007 - 32 C 2994/06

    Teilkaskoversicherung: Höhe der Entschädigung bei Entwendung eines

    Auszug aus AG Kelheim, 25.10.2010 - 1 C 567/10
    Im übrigen vermag das Gericht keine einheitliche Linie in der Rechtsprechung zu erkennen, da viele Gerichte - sachverständig beraten - die Existenz eines seriösen Gebrauchtmarkts bejahen (AG Wuppertal, Urteil vom 17.03.2009, 39 C 489/08; AG Essen, Urteil vom 31.08.2007, 20 C 1/07 [hier kam ein Sachverständiger zum Ergebnis, dass ein seriöser Gebrauchtmarkt existiert]; AG Frankfurt, Urteil vom 22.03.2007, 32 C 2994/06 [hier ging es gar um die Entwendung eines Geräts, das aus dem Gebrauchtmarkt stammt!]).
  • AG Hamburg-Barmbek, 23.05.2008 - 820 C 14/08

    Zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts eines entwendeten gebrauchten

    Auszug aus AG Kelheim, 25.10.2010 - 1 C 567/10
    Urt. vom 08.02.2010, Az. 547 C 4343/09 [Frühjahr 2007]), in denen die Existenz eines seriösen Gebrauchtmarkts verneint wurde, ebenso wie in der Entscheidung des Versicherungsombudsmanns vom 05.06.2008 lagen dagegen gerade keine konkreten Angebote vor, so dass abstrakt über die Frage des Wiederbeschaffungswertes zu entscheiden war (auch die vom Kläger fehlzitierte Entscheidung des AG Hamburg-Barmbeck vom 23.05.2008, Az. 820 C 14/08, stützt sich lediglich auf unzureichenden Beklagtenvortrag).
  • AG Hannover, 08.02.2010 - 547 C 4343/09

    Verweis einer Versicherung an ihren Versicherungsnehmer zur Beschaffung eines

    Auszug aus AG Kelheim, 25.10.2010 - 1 C 567/10
    Urt. vom 08.02.2010, Az. 547 C 4343/09 [Frühjahr 2007]), in denen die Existenz eines seriösen Gebrauchtmarkts verneint wurde, ebenso wie in der Entscheidung des Versicherungsombudsmanns vom 05.06.2008 lagen dagegen gerade keine konkreten Angebote vor, so dass abstrakt über die Frage des Wiederbeschaffungswertes zu entscheiden war (auch die vom Kläger fehlzitierte Entscheidung des AG Hamburg-Barmbeck vom 23.05.2008, Az. 820 C 14/08, stützt sich lediglich auf unzureichenden Beklagtenvortrag).
  • AG Wuppertal, 17.03.2009 - 39 C 489/08

    Zur Berücksichtigung des Gebrauchtwarenmarkts bei der Bestimmung des

    Auszug aus AG Kelheim, 25.10.2010 - 1 C 567/10
    Im übrigen vermag das Gericht keine einheitliche Linie in der Rechtsprechung zu erkennen, da viele Gerichte - sachverständig beraten - die Existenz eines seriösen Gebrauchtmarkts bejahen (AG Wuppertal, Urteil vom 17.03.2009, 39 C 489/08; AG Essen, Urteil vom 31.08.2007, 20 C 1/07 [hier kam ein Sachverständiger zum Ergebnis, dass ein seriöser Gebrauchtmarkt existiert]; AG Frankfurt, Urteil vom 22.03.2007, 32 C 2994/06 [hier ging es gar um die Entwendung eines Geräts, das aus dem Gebrauchtmarkt stammt!]).
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