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   AG Kempen, 12.01.2018 - 23 Lw 42/15   

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AG Kempen, 12.01.2018 - 23 Lw 42/15 (https://dejure.org/2018,9902)
AG Kempen, Entscheidung vom 12.01.2018 - 23 Lw 42/15 (https://dejure.org/2018,9902)
AG Kempen, Entscheidung vom 12. Januar 2018 - 23 Lw 42/15 (https://dejure.org/2018,9902)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Oldenburg, 30.04.2009 - 10 W 17/09

    Betriebseinstellung als dauerhafter Wegfall der Hofeigenschaft

    Auszug aus AG Kempen, 12.01.2018 - 23 Lw 42/15
    Vielmehr ist davon nur auszugehen, wenn nicht nur eine vorübergehende Einstellung der Landwirtschaft vorliegt, sondern eine dauerhafte Auflösung der landwirtschaftlichen Betriebseinheit anzunehmen ist und ein "Wiederanspannen" des landwirtschaftlichen Betriebes ausscheidet, was anhand der Normzwecks der Höfeordnung und im Rahmen verfassungskonformer Auslegung der Höfeordnung zu bestimmen ist (vgl. OLG Oldenburg, Beschl. vom 30.04.2009, 10 W 17/09, FamRZ 2010, 1274 ff., Rn. 21, zitiert nach juris ).

    Denn der bloße Wille des Erblassers, seinen Grundbesitz trotz Betriebseinstellung weiter als Hof zu behandeln und damit nach höferechtlichen Grundsätzen zu vererben, kann dann nicht entscheidend sein, wenn die Voraussetzungen der Hofeigenschaft nach § 1 HöfeO objektiv entfallen sind (vgl. OLG Oldenburg, Beschl. vom 30.04.2009, 10 W 17/09, FamRZ 2010, 1274 ff., Rn. 16, zitiert nach juris ;  Steffen/Ernst, Höfeordnung und Höfeverfahrensordnung, 4. Aufl., § 1 Rn. 39, m. w. N.), wenn also im Zeitpunkt des Erbfalls bei realistischer Betrachtungsweise keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der Betrieb in Zukunft wieder aufgenommen werden könnte (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 45, m. w. N.).

  • BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12

    Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche

    Auszug aus AG Kempen, 12.01.2018 - 23 Lw 42/15
    Unabhängig vom durch das Finanzamt K. unter dem 00.00.0000 mitgeteilten, die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 HöfeO erfüllenden Wirtschaftswert in Höhe von DM 11.099,00 (= EUR 5.674,83) war im Zeitpunkt des Erbfalles zur Überzeugung des Gerichts die landwirtschaftliche Betriebseinheit bereits auf Dauer aufgelöst (vgl. BGH, Beschl. vom 29.11.2013, BLw 4/12, Rn. 39, m. w. N., zitiert nach juris ).
  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59

    Höfeordnung

    Auszug aus AG Kempen, 12.01.2018 - 23 Lw 42/15
    Die durch die Vorschriften der Höfeordnung in Kauf genommene Benachteiligung möglicher weichender Erben und die sich insbesondere hierdurch ergebende erhebliche Privilegierung des Hoferben ist nur wegen dieses Zwecks der Höfeordnung zu rechtfertigen (vgl. nur BVerfGE 15, 337 (342), Rn. 16 ff., zitiert nach juris ), OLG Oldenburg, a. a. O., m. w. N.).
  • BGH, 13.05.1982 - V BLw 20/81

    Verlust der Hofeigenschaft

    Auszug aus AG Kempen, 12.01.2018 - 23 Lw 42/15
    Denn das Wohnhaus und der angrenzende Garten sind gerade nicht an den Zeugen F. mitverpachtet, sondern unbefristet fremd- und vor allem landwirtschaftsfern vermietet worden an den Zeugen X. Insoweit liegt der Fall hier anders als in der vom Antragsteller insoweit zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschl. vom 13.05.1982, V BLw 20/81, NJW 1982, 2665 ff., Rn. 23, zitiert nach juris ).
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