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AG Kempen, 05.08.2014 - 11 C 4/14 |
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Schätzung nach Schwacke -> Fraunhofer nicht vorzugswürdig -> Verweis auf Fraunhofer ist kein konkreter... | EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; Zustellung/Abholung; ...
Wird zitiert von ... (2)
- LG Arnsberg, 03.12.2020 - 4 O 350/18 Den nicht gezahlten Teil der Miete machte der Beklagte gerichtlich geltend (Landgericht Wuppertal Az. 16 S 94/16; vorangegangen AG Solingen., 11 C 4/14).
Die Kläger haben diese Umstände bereits zum Gegenstand des Rechtsstreits vor dem Amtsgericht Solingen., Az. 11 C 4/14 der mit Urteil vom 03.08.2016, verkündet am 16.09.2016, erstinstanzlich endete, eingeführt, (Punkt 24).
Die Kläger sind ersichtlich schon zum damaligen Zeitpunkt von einer Renovierungsbedürftigkeit von Dach und Fassade ausgegangen, als sie diese Aspekte in den Rechtsstreit vor dem Amtsgericht X., Az. 11 C 4/14 einführten.
Darüber hinausgehende aktuelle Erkenntnisse sind nicht vorgetragen, obwohl das Amtsgericht X. bei einem Ortstermin zur Vorbereitung der Entscheidung in dem Verfahren 11 C 4/14 im Jahr 2016 bereits festgestellt hat, dass das Dach trocken war.
Auch hat der Umstand, dass die Kläger einige der auch in diesem Rechtsstreit gerügten Mängel bereits derart in den Rechtsstreit Amtsgericht X., Az. 11 C 4/14 einführten, als dass sie mit etwaigen Gegenansprüchen wegen durchgeführter Ersatzvornahmen gegenüber der auf Zahlung rückständiger Miete gerichteten Klageforderung die Aufrechnung erklärten oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machten, nicht zur Hemmung der Verjährung eines auf diese Mängel gestützten Heimfallanspruchs geführt.
Allein der Umstand, dass sowohl die im Rechtsstreit Amtsgericht X. Az. 11 C 4/14 zur Aufrechnung gestellten Ansprüche auf den gleichen behaupteten Mängeln beruhen, wie der vorliegend geltend gemachte Heimfallanspruch reicht insoweit nicht für die Annahme einer Hemmung der Verjährung gemäß § 204 BGB aus.
- OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21
Anspruch der Kläger auf Rückübertragung eines Erbbaurechts an ihrem Grundstück …
Mit weiterer Klage vom 18.06.2008 (Beiakte AG Solingen 11 C 4/14, BA II) nahm der Beklagte die hiesigen Kläger auf Zahlung rückständiger Miete von Februar 2006 bis 2012 in Anspruch.Die Akten des Amtsgerichts Solingen (11 C 3/14 und 11 C 4/14) sind vom Senat beigezogen worden und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
Das Landgericht Wuppertal hat in seiner am 24.04.2018 verkündeten Entscheidung (BA II, Az. 16 S 94/16 = 11 C 4/14 AG Solingen) einen (dort zur Aufrechnung gestellten) Anspruch der hiesigen Kläger gegen den hiesigen Beklagten auf Schadensersatz wegen des nicht vorhandenen zweiten Eingangs verneint.