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AG Kempten, 02.03.2017 - 4 C 1274/16 |
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- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Kempten, 02.03.2017 - 4 C 1274/16
Er darf zur Schadensbeseitigung grundsätzlich den Weg einschlagen, der aus seiner Sicht seinen Interessen am besten zu entsprechen scheint (BGH 23. Januar 2007 - VI ZR 67/06).Denn die tatsächliche Rechnungshöhe bildet bei der Schadensschätzung nach & 8 287 ZPO ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (BGH 23. Januar 2007 - VI ZR 67/06).
- AG Hattingen, 19.11.2015 - 6 C 46/15
Schadensersatz von sämtlichen mit dem Unfall adäquat kausal zusammenhängenden …
Auszug aus AG Kempten, 02.03.2017 - 4 C 1274/16
Es ist auch allgemein üblich, dass nach Karosseriearbeiten und den entsprechenden Lackierungsmaßnahmen das Fahrzeug gewaschen werden muss, um die arbeitsbedingten Verschmutzungen der übrigen Karosserieteile zu beseitigen (AG Hattingen Urt. v. 19.11.2015 - 6 C 46/15, BeckRS 2016, 5891, beckonline). - BGH, 18.11.2008 - VI ZB 22/08
Konkrete Abrechnung eines PKW-Schadens im Bereich der 130%-Grenze
Auszug aus AG Kempten, 02.03.2017 - 4 C 1274/16
Das anspruchsbegründende Schreiben stellt bereits eine Mahnung dar, da für Schadensersatzforderungen die Fälligkeit sofort eintritt, & 271 BGB (BGH 18.11.2008, VI ZB 22/08).
- BGH, 28.06.2011 - VI ZR 184/10
Schadensersatzanspruch der Gemeinde aus Gefährdungshaftung für Kosten der …
Auszug aus AG Kempten, 02.03.2017 - 4 C 1274/16
Aufgrund der sich aus § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB ergebenden Ersetzungsbefugnis hat er die freie Wahl der Mittel zur Schadensbehebung (BGH 28. Juni 2011 - VI ZR 184/10). - BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
Auszug aus AG Kempten, 02.03.2017 - 4 C 1274/16
Dieses Wirtschaftlichkeitsgebot gebietet dem Geschädigten, den Schaden auf diejenige Weise zu beheben, die sich in seiner individuellen Lage, d.h. angesichts seiner Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie unter Berücksichtigung etwaiger gerade für ihn bestehender Schwierigkeiten, als die wirtschaftlich vernünftigste darstellt, um sein Vermögen in Bezug auf den beschädigten Bestandteil in einen dem früheren gleichwertigen Zustand zu versetzen (sog. subjektbezogene Schadensbetrachtung; BGH 29. Oktober 1974 - VI ZR 42/73). - BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68
Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei …
Auszug aus AG Kempten, 02.03.2017 - 4 C 1274/16
-Seite 3 - Der Geschädigte kann jedoch vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftliich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGH 26. Mai 1970 - VI ZR 168/68).