Rechtsprechung
AG Kempten, 09.02.2021 - 3 C 885/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,3314) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
Schadensersatz, Verkehrsunfall, Reparaturkosten, Abtretung, Unfall, Nutzungsausfall, Streitwert, Vollstreckung, Reparaturwerkstatt, Rechtsverfolgungskosten, Zinsen, Kostenentscheidung, Sicherheitsleistung, Unfallfahrzeug, Kosten des Rechtsstreits, Rechtsprechung des BGH
- IWW
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus AG Kempten, 09.02.2021 - 3 C 885/20
Darüber hinaus hat sich im vorliegenden Parteienverhältnis die Schadensbetrachtung nicht nur an objektiven Kriterien zu orientieren, sondern ist nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1992, 302) subjektbezogen.Das sog. Werkstattrisiko geht insofern zu Lasten des Schädigers, vgl. BGH NJW 1992, 302.
- OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94
Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben …
Auszug aus AG Kempten, 09.02.2021 - 3 C 885/20
Dies gilt auch dann, wenn die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die nicht oder nicht in dieser Weise ausgeführt worden sind, vgl. OLG Hamm, NZV 1995, 442. - BGH, 05.02.2013 - VI ZR 290/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erforderlichkeit der Anmietung eines …
Auszug aus AG Kempten, 09.02.2021 - 3 C 885/20
Der Kläger kann vorliegend, entgegen der Ansicht der Beklagten Nutzungsausfall geltend machen (vgl. BGH, Urt. v. 5.2. 2013 - VI ZR 290/11 (LG Görlitz)). - LG Kempten, 31.07.2019 - 52 S 581/19
Unfallregulierung, Reparaturkosten, Abtretung
Auszug aus AG Kempten, 09.02.2021 - 3 C 885/20
Im Gegenzug kann der Schädiger nach den Grundsätzen der Vorteilsanrechnung in entsprechender Anwendung des § 255 BGB die Abtretung der streitgegenständlichen Ansprüche des Klägers gegen die Reparaturwerkstatt Zug um Zug verlangen (vlg. Urteil des Landgerichts Kempten vom 31.07.2019, Az.: 52 S 581/19).