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AG Kenzingen, 23.05.2017 - 1 C 20/17 |
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- BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94
Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende …
Auszug aus AG Kenzingen, 23.05.2017 - 1 C 20/17
Eine Ausnahme hiervon gilt nur bei einem nach Grunde und Höhe einfach gelagerten Schadensfall, bei dem aus der Sicht des Geschädigten kein Anlass zu Zweifel an der vollen Ersatzpflicht des Schädigers besteht und deshalb die Einschaltung eines Anwalts aus Seiner Sicht zur Schadensbeseitigung nicht erforderlich ist (BGHZ 127, 348).