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   AG Kerpen, 05.04.2005 - 22 C 369/04   

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https://dejure.org/2005,15812
AG Kerpen, 05.04.2005 - 22 C 369/04 (https://dejure.org/2005,15812)
AG Kerpen, Entscheidung vom 05.04.2005 - 22 C 369/04 (https://dejure.org/2005,15812)
AG Kerpen, Entscheidung vom 05. April 2005 - 22 C 369/04 (https://dejure.org/2005,15812)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) bei Verlassen der Unfallstelle nach dem Geschädigten; Verzicht des Geschädigten auf Feststellungen durch Verlassen des Unfallortes vor dem Schädiger; Feststellung und Sicherung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Verlassen des Unfallortes

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Verlassen des Unfallortes

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Oldenburg, 12.12.1994 - Ss 399/94

    Unfallflucht, Entfernen, unerlaubtes, Vorstellungspflicht,

    Auszug aus AG Kerpen, 05.04.2005 - 22 C 369/04
    Das OLG Oldenburg hat dazu in einer Entscheidung vom 12.12.1994 (NZV 1995, 159) ausgeführt:.

    Das OLG Oldenburg hat dazu ausgeführt (vgl. NZV 1995, 159):.

  • BayObLG, 16.02.1984 - RReg. 1 St 327/83

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Entfernen; Unfallort; Falsch; Angaben;

    Auszug aus AG Kerpen, 05.04.2005 - 22 C 369/04
    So hat das BayObLG bereits wiederholt darauf hingewiesen, daß unter den geschilderten Umständen ein weiteres Zuwarten vor Ort keinen Sinn mehr machen würde (vgl. Beschluß vom 6.4.1983, BayObLGSt 1983, 40 = NJW 1983, 2039 sowie Beschluß vom 25.7.1983, NJW 1984, 66 und den Beschluß vom 16.2.1984, NJW 1984, 1365; vgl. ebenso auch Küper , in: Zur Tatbestandsstruktur der Unfallflucht, NJW 1981, 853 ff.).

    Der Zeuge hätte sodann nach Auffassung des Gerichts auch abwarten können, ob der Beklagte vor ihm die Unfallstelle verlassen würde; andernfalls hätte der Zeuge - wenn er denn wirklich vor Ort weitere Feststellungen hätte treffen wollen - zunächst weiter abwarten und gegebenenfalls die Polizei hinzuziehen müssen (vgl. dazu auch BayObLG, NJW 1984, 1365 [1366]).

  • OLG Düsseldorf, 28.01.1992 - 5 Ss 467/91
    Auszug aus AG Kerpen, 05.04.2005 - 22 C 369/04
    Möglicherweise war er der Auffassung, die Unfallgegnerin habe nach Notierung des Kennzeichens kein Feststellungsinteresse mehr gehabt (vgl. dazu OLG Düsseldorf, NZV 1992, 246).
  • BayObLG, 05.02.1992 - RReg. 1 St 278/91

    Schädiger; Geschädigter; Sachschaden; Feststellungen; Unfallaufnahme;

    Auszug aus AG Kerpen, 05.04.2005 - 22 C 369/04
    Er kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen (vgl. BayObLG, NZV 1992, 245 [246] = StVE § 142 StGB Nr. 98).
  • BayObLG, 06.04.1983 - RReg. 1 St 38/83
    Auszug aus AG Kerpen, 05.04.2005 - 22 C 369/04
    So hat das BayObLG bereits wiederholt darauf hingewiesen, daß unter den geschilderten Umständen ein weiteres Zuwarten vor Ort keinen Sinn mehr machen würde (vgl. Beschluß vom 6.4.1983, BayObLGSt 1983, 40 = NJW 1983, 2039 sowie Beschluß vom 25.7.1983, NJW 1984, 66 und den Beschluß vom 16.2.1984, NJW 1984, 1365; vgl. ebenso auch Küper , in: Zur Tatbestandsstruktur der Unfallflucht, NJW 1981, 853 ff.).
  • OLG Stuttgart, 14.04.1980 - 3 Ss 69/80
    Auszug aus AG Kerpen, 05.04.2005 - 22 C 369/04
    Wurde der LKW aber nur ganz geringfügig zurückgesetzt, so blieb er damit unzweifelhaft noch am Unfallort (vgl. eingehend zur Definition des Unfallortes auch OLG Stuttgart, Urteil v. 14.4.1980 - 3 Ss 69/80 -, NJW 1981, 878).
  • BayObLG, 25.07.1983 - RReg. 1 St 177/83

    Unfallort; Verlassen; Unfallflucht; Verkehrsunfall; Feststellungen;

    Auszug aus AG Kerpen, 05.04.2005 - 22 C 369/04
    So hat das BayObLG bereits wiederholt darauf hingewiesen, daß unter den geschilderten Umständen ein weiteres Zuwarten vor Ort keinen Sinn mehr machen würde (vgl. Beschluß vom 6.4.1983, BayObLGSt 1983, 40 = NJW 1983, 2039 sowie Beschluß vom 25.7.1983, NJW 1984, 66 und den Beschluß vom 16.2.1984, NJW 1984, 1365; vgl. ebenso auch Küper , in: Zur Tatbestandsstruktur der Unfallflucht, NJW 1981, 853 ff.).
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