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AG Kerpen, 14.01.2021 - 102 C 177/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.11.2015 - IV ZR 426/14
Zur fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung auf …
Auszug aus AG Kerpen, 14.01.2021 - 102 C 177/20
Dass der Umfang ihres Anspruchs gegen den Versicherer insoweit generell hinter dem zurückbleiben soll, was im Schadenfall von einem haftpflichtigen Unfallgegner verlangt werden kann, wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer dem Begriff der erforderlichen Kosten jedenfalls nicht entnehmen (BGH, Urteil vom 11. November 2015 - IV ZR 426/14 -, BGHZ 207, 358-365, Rn. 15). - AG Hagen, 29.05.2020 - 11 C 141/19
Kfz-Kaskoversicherung - Geltung der Grundsätze des Werkstattrisikos
Auszug aus AG Kerpen, 14.01.2021 - 102 C 177/20
Hieraus folgt, dass auch im vorliegenden Fall das so genannte Werkstattrisiko die Beklagte als Versicherer trifft (so auch AG Hagen (Westfalen), Urteil vom 29. Mai 2020 - 11 C 141/19 -, Rn. 6, juris). - LG Köln, 07.05.2014 - 9 S 314/13
Vorliegen eines Prognoserisikos bei einer Fehlbeurteilung der Erforderlichkeit …
Auszug aus AG Kerpen, 14.01.2021 - 102 C 177/20
Es besteht kein Grund dem Schädiger das Risiko für ein solches Verhalten abzunehmen (LG Köln, Urteil vom 07. Mai 2014 - 9 S 314/13 -, Rn. 10 - 11, juris).