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   AG Kerpen, 14.11.2012 - 103 C 110/12   

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AG Kerpen, 14.11.2012 - 103 C 110/12 (https://dejure.org/2012,51309)
AG Kerpen, Entscheidung vom 14.11.2012 - 103 C 110/12 (https://dejure.org/2012,51309)
AG Kerpen, Entscheidung vom 14. November 2012 - 103 C 110/12 (https://dejure.org/2012,51309)
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  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus AG Kerpen, 14.11.2012 - 103 C 110/12
    Die Schadenserstattung ist subjektbezogen (st. Rspr. Vgl. BGHZ 45, 212).
  • BGH, 30.06.1997 - II ZR 186/96

    Umfang des Abzugs "neu für alt"; Ersatz von Planungsleistungen bei der

    Auszug aus AG Kerpen, 14.11.2012 - 103 C 110/12
    Die Geltendmachung widerspricht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und dem Verbot der Bereicherung (BGH II ZR 186/96).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus AG Kerpen, 14.11.2012 - 103 C 110/12
    Grundlage für die Berechnung der zu erstattenden Leistungen ist nicht die Ausstattung der Werkstätten in L, sondern die Prüfung, ob sich der Aufwand zur Schadenbeseitigung in vernünftigen Grenzen hält (BGH r+s 2003, 301).Gravierende Mängel des Privatgutachtens werden nicht gerügt.
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus AG Kerpen, 14.11.2012 - 103 C 110/12
    Es bleibt ihr überlassen, wo, ob und auf welche Weise sie sein Fahrzeug tatsächlich instand setzt (st. Rspr. Vgl. BGH NJW 2005, 1108).
  • BGH, 08.05.2008 - I ZR 83/06

    Abmahnkostenersatz

    Auszug aus AG Kerpen, 14.11.2012 - 103 C 110/12
    Auch wenn die Klägerin über Erfahrung mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen verfügt, sind die Kosten grundsätzlich ersatzfähig, da es vorliegend nicht zu ihren originären Aufgaben gehört (BGH I ZR 83/06).
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