Rechtsprechung
AG Kerpen, 14.11.2012 - 103 C 110/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit von Verbringungskosten und UPE-Ersatzteileaufschlägen im Rahmen einer Entschädigung nach Verkehrsunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64
Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit …
Auszug aus AG Kerpen, 14.11.2012 - 103 C 110/12
Die Schadenserstattung ist subjektbezogen (st. Rspr. Vgl. BGHZ 45, 212). - BGH, 30.06.1997 - II ZR 186/96
Umfang des Abzugs "neu für alt"; Ersatz von Planungsleistungen bei der …
Auszug aus AG Kerpen, 14.11.2012 - 103 C 110/12
Die Geltendmachung widerspricht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und dem Verbot der Bereicherung (BGH II ZR 186/96). - BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus AG Kerpen, 14.11.2012 - 103 C 110/12
Grundlage für die Berechnung der zu erstattenden Leistungen ist nicht die Ausstattung der Werkstätten in L, sondern die Prüfung, ob sich der Aufwand zur Schadenbeseitigung in vernünftigen Grenzen hält (BGH r+s 2003, 301).Gravierende Mängel des Privatgutachtens werden nicht gerügt. - BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …
Auszug aus AG Kerpen, 14.11.2012 - 103 C 110/12
Es bleibt ihr überlassen, wo, ob und auf welche Weise sie sein Fahrzeug tatsächlich instand setzt (st. Rspr. Vgl. BGH NJW 2005, 1108). - BGH, 08.05.2008 - I ZR 83/06
Abmahnkostenersatz
Auszug aus AG Kerpen, 14.11.2012 - 103 C 110/12
Auch wenn die Klägerin über Erfahrung mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen verfügt, sind die Kosten grundsätzlich ersatzfähig, da es vorliegend nicht zu ihren originären Aufgaben gehört (BGH I ZR 83/06).