Rechtsprechung
AG Kerpen, 21.06.2011 - 104 C 321/2010, 104 C 321/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vermieter kann eine Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559 BGB bei vorheriger Geltendmachung der Mieterhöhung gemäß § 538 BGB nur noch sehr eingeschränkt geltend machen; Anforderungen der Geltendmachung einer Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen gemäß § ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Gebundenes Wahlrecht bei Mieterhöhung nach Modernisierung; allgemeine als überholende Mieterhöhung; zeitliche Abfolge von Erhöhungen; faktischer Mieterhöhungsausschluss
- mietrechtkreuztal.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 558; BGB § 559
Vermieter kann eine Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559 BGB bei vorheriger Geltendmachung der Mieterhöhung gemäß § 538 BGB nur noch sehr eingeschränkt geltend machen; Anforderungen der Geltendmachung einer Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen gemäß § ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieterhöhungen müssen aufeinander abgestimmt werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kumulative Mieterhöhung nach Modernisierung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach Abschluss von Modernisierungsarbeiten auf Basis des nicht modernisierten Zustands zulässig - Vermieter kann sich spätere Modernisierungsmieterhöhung vorbehalten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mieterhöhungen müssen aufeinander abgestimmt sein! (IMR 2012, 1017)
Papierfundstellen
- ZMR 2011, 802
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Berlin-Lichtenberg, 10.09.2002 - 8 C 60/01
Auszug aus AG Kerpen, 21.06.2011 - 104 C 321/10
Mit dem AG Lichtenberg (Urteil vom 10.9.2002, 8 C 60/2002 - MM 2002, 483) ist vielmehr davon auszugehen, dass es Sache des Vermieters ist, bei der Formulierung seiner Mieterhöhungsbegehren (bzw. Mieterhöhungen) die erforderliche Sorgfalt an den Tag zu legen. - AG Berlin-Lichtenberg, 10.09.2002 - 8 C 60/02
Modernisierungsmieterhöhung nach Mieterhöhung
Auszug aus AG Kerpen, 21.06.2011 - 104 C 321/10
Mit dem AG Lichtenberg (Urteil vom 10.9.2002, 8 C 60/2002 - MM 2002, 483) ist vielmehr davon auszugehen, dass es Sache des Vermieters ist, bei der Formulierung seiner Mieterhöhungsbegehren (bzw. Mieterhöhungen) die erforderliche Sorgfalt an den Tag zu legen.
- LG Hamburg, 03.04.2014 - 311 S 123/13
Transparenz eines Mieterhöhungsverlangens nach Modernisierung
Hierzu hat der Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB einen ausdrücklichen Vorbehalt zu erklären, aus dem sich für den Mieter in der gebotenen Eindeutigkeit ergibt, dass die Modernisierung noch Gegenstand einer weiteren - dann auf § 559 BGB beruhenden - Mieterhöhung werden wird (…so zutreffend AG Lichtenberg, MM 2002, S. 483; AG Kerpen ZMR 2011, S. 802 mit zust. Anm. Börstinghaus, jurisPR-MietR 25/2011 Anm. 5). - AG Hamburg-Altona, 11.11.2013 - 314a C 163/13
Kombination Mieterhöhungsverlangen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete