Rechtsprechung
   AG Kerpen, 21.06.2011 - 104 C 321/2010, 104 C 321/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,24206
AG Kerpen, 21.06.2011 - 104 C 321/2010, 104 C 321/10 (https://dejure.org/2011,24206)
AG Kerpen, Entscheidung vom 21.06.2011 - 104 C 321/2010, 104 C 321/10 (https://dejure.org/2011,24206)
AG Kerpen, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - 104 C 321/2010, 104 C 321/10 (https://dejure.org/2011,24206)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,24206) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermieter kann eine Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559 BGB bei vorheriger Geltendmachung der Mieterhöhung gemäß § 538 BGB nur noch sehr eingeschränkt geltend machen; Anforderungen der Geltendmachung einer Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen gemäß § ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gebundenes Wahlrecht bei Mieterhöhung nach Modernisierung; allgemeine als überholende Mieterhöhung; zeitliche Abfolge von Erhöhungen; faktischer Mieterhöhungsausschluss

  • mietrechtkreuztal.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 558; BGB § 559
    Vermieter kann eine Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559 BGB bei vorheriger Geltendmachung der Mieterhöhung gemäß § 538 BGB nur noch sehr eingeschränkt geltend machen; Anforderungen der Geltendmachung einer Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen gemäß § ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieterhöhungen müssen aufeinander abgestimmt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kumulative Mieterhöhung nach Modernisierung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach Abschluss von Modernisierungsarbeiten auf Basis des nicht modernisierten Zustands zulässig - Vermieter kann sich spätere Modernisierungsmieterhöhung vorbehalten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieterhöhungen müssen aufeinander abgestimmt sein! (IMR 2012, 1017)

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 802
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Berlin-Lichtenberg, 10.09.2002 - 8 C 60/01
    Auszug aus AG Kerpen, 21.06.2011 - 104 C 321/10
    Mit dem AG Lichtenberg (Urteil vom 10.9.2002, 8 C 60/2002 - MM 2002, 483) ist vielmehr davon auszugehen, dass es Sache des Vermieters ist, bei der Formulierung seiner Mieterhöhungsbegehren (bzw. Mieterhöhungen) die erforderliche Sorgfalt an den Tag zu legen.
  • AG Berlin-Lichtenberg, 10.09.2002 - 8 C 60/02

    Modernisierungsmieterhöhung nach Mieterhöhung

    Auszug aus AG Kerpen, 21.06.2011 - 104 C 321/10
    Mit dem AG Lichtenberg (Urteil vom 10.9.2002, 8 C 60/2002 - MM 2002, 483) ist vielmehr davon auszugehen, dass es Sache des Vermieters ist, bei der Formulierung seiner Mieterhöhungsbegehren (bzw. Mieterhöhungen) die erforderliche Sorgfalt an den Tag zu legen.
  • LG Hamburg, 03.04.2014 - 311 S 123/13

    Transparenz eines Mieterhöhungsverlangens nach Modernisierung

    Hierzu hat der Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB einen ausdrücklichen Vorbehalt zu erklären, aus dem sich für den Mieter in der gebotenen Eindeutigkeit ergibt, dass die Modernisierung noch Gegenstand einer weiteren - dann auf § 559 BGB beruhenden - Mieterhöhung werden wird (so zutreffend AG Lichtenberg, MM 2002, S. 483; AG Kerpen ZMR 2011, S. 802 mit zust. Anm. Börstinghaus, jurisPR-MietR 25/2011 Anm. 5).
  • AG Hamburg-Altona, 11.11.2013 - 314a C 163/13

    Kombination Mieterhöhungsverlangen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

    Entscheidend bei diesen Möglichkeiten ist, dass es nicht zu einer kumulativen Mieterhöhung kommt, bei der die Modernisierung doppelt, nämlich sowohl bei § 558 BGB als auch bei § 559 BGB berücksichtigt wird (AG Kerpen ZMR 2011, 802; Amtsgericht Berlin - Mitte 2011, 12/2011 Seite 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht