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   AG Kerpen, 23.03.2021 - 107 C 55/20   

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https://dejure.org/2021,69781
AG Kerpen, 23.03.2021 - 107 C 55/20 (https://dejure.org/2021,69781)
AG Kerpen, Entscheidung vom 23.03.2021 - 107 C 55/20 (https://dejure.org/2021,69781)
AG Kerpen, Entscheidung vom 23. März 2021 - 107 C 55/20 (https://dejure.org/2021,69781)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 12.10.2012 - 7 U 885/12

    Radfahrerunfall: Kollision auf dem Gehweg mit einem ausfahrenden Pkw

    Auszug aus AG Kerpen, 23.03.2021 - 107 C 55/20
    Auch nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kann nämlich ein derartig geringfügiger Verursachungsbeitrag einschließlich der Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges gegenüber dem Verursachungs- und Verschuldensanteil des grob fahrlässig handelnden Verkehrsteilnehmers zurücktreten (OLG Dresden, Beschluss vom 12. Oktober 2012 - 7 U 885/12 -, Rn. 18, juris).
  • KG, 21.10.1993 - 12 U 1069/92
    Auszug aus AG Kerpen, 23.03.2021 - 107 C 55/20
    Der Schutz der Vorschrift des § 10 StVO dient allein dem fließenden Verkehr, auch soweit der fließende Verkehr etwa überholt, abbiegt, in dieselbe Grundstückseinfahrt hineinfahren will, aus welcher der Unfallgegner herausfährt oder rückwärts fährt (KG Berlin, Urteil vom 21. Oktober 1993 - 12 U 1069/92 -' Rn. 7, juris).
  • OLG Frankfurt, 18.03.2010 - 14 U 74/08

    Verkehrsunfall - Verletzung der Sorgfaltspflichten aus § 10 StVO

    Auszug aus AG Kerpen, 23.03.2021 - 107 C 55/20
    § 10 StVO setzt nicht voraus, dass es direkt beim Ausfahren aus einem Grundstück zum Unfall kommt, sondern es genügt, dass ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang mit dem Herausfahren aus einem Grundstück besteht (OLG Frankfurt, Urteil vom 18. März 2010 - 14 U 74/08 -' Rn. 23, juris).
  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10

    Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des

    Auszug aus AG Kerpen, 23.03.2021 - 107 C 55/20
    Der aus einem Grundstück kommende Fahrzeugführer hat sich grundsätzlich darauf einzustellen, dass der ihm gegenüber Vorfahrtsberechtigte in diesem Sinne von seinem Recht Gebrauch macht (BGH, Urteil vom 20. September 2011 - VI ZR 282/10 -' juris).
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